Familiengründung

Trotz Leihmutterschaft Adoption erlaubt

Nach deutschem Recht ist eine Leihmutterschaft verboten. Die Adoption des Kindes darf einem deutschen Ehepartner aber nicht verweigert werden.

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MÜNCHEN. Im Ausland legal mit Hilfe einer anonymen Eizellspende und einer Leihmutter zur Welt gebrachte Kinder haben ein Recht auf zwei Elternteile. Deutsche Behörden dürfen daher einem schwulen Ehepartner des Vaters nicht die Adoption verweigern, entschied das Oberlandesgericht (OLG) München.

Nach deutschem Recht ist die Leihmutterschaft verboten. Führen Ärzte diese durch, drohen ihnen eine Geldbuße oder Haftstrafe. Paare mit unerfülltem Kinderwunsch suchen deshalb ihr Glück im Ausland, hier in der Ukraine.

Der Ehemann des Vaters wollte das Kind adoptieren. Das Jugendamt und das Amtsgericht München lehnten dies noch ab. Die Leihmutterschaft sei in Deutschland gesetzes- und nach dieser Wertung im Ausland jedenfalls sittenwidrig. Im Kindesinteresse zwingend erforderlich sei die Adoption nicht.

Dem widersprach das OLG. Die Eizellspende und die Leihmutterschaft seien in der Ukraine erlaubt. Hier liege auch ein Familienverbund vor, da sich sowohl der genetische Vater als auch sein Partner von Anfang an um das Kind gekümmert hätten.

Zwar wolle der Gesetzgeber Leihmutterschaften vermeiden. "Bei der Bewertung des Adoptionsbegehrens kommt es (aber) einzig auf das Wohl des Kindes und die Prognose des Entstehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses an", betonte das OLG. Hier spreche beides für die Adoption. Werde diese versagt, liege ein unzulässiger Eingriff in die Rechte des Kindes vor, so die Richter. (fl/mwo)

Oberlandesgericht München Az.: 33 UF 1152/17

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Kommentare
Wolfgang Korngold 25.06.201814:30 Uhr

Schon wieder die Ukraine!

Immerzu schreibt man von der Ukraine, als ob alles dort ideal ist. Natürlich gibt’s viele Vorteile in der Ukraine, dazu gehören niedrige Preise, gute Verpflegung, Unterkunft und medizinische Leistungen gewiss.
Aber wie man schon bemerkt hat, dürfen homosexuelle Paare keine Dienstleistungen der Leihmutter dort benutzen. Es ist wirklich ein sehr großes gesetzliches Problem. Das weitere Problem besteht darin, dass es sehr große Schlangen in ukrainischen Reproduktionskliniken gibt.
Darüber hat sich mein Freund bei mir beschwert, denn er hat eine Erfahrung mit einer ukrainischen Klinik gehabt und trotz aller Vorteile ist er damit nicht sehr zufrieden geblieben. Andererseits, sind er und seine Frau jetzt sehr glücklich, weil sie immer von ihrem eigenen Kind geträumt haben.

Tugberk Asrak 12.06.201816:24 Uhr

Dumme Gesetzgeber

Ich weiß nicht warum, aber deutsche Gesetzgeber stören immer die Deutschen und verabschieden ab und zu verschiedene merkwürdige Gesetzentwürfe. Aber sie verabschieden die Gesetze nicht, die den unfruchtbaren Deutschen helfen könnten. In Deutschland ist sowohl Eizellspende als auch Leihmutterschaft verboten. In Österreich ist beispielsweise Eizellspende erlaubt. Dank dieser ukrainischen Klinik, können viele Deutsche ihren Kinderwunsch erfüllen.

Emma Schneider 31.05.201815:27 Uhr

Gesetz ist Gesetz!

In diesem Artikel wurde auch die Ukraine erwähnt. Früher war es für mich auch bekannt, dass dort die Leihmutterschaft erlaubt ist. Aber in der Ukraine gibt es keine Dienstleistungen für schwule Ehepartner. Es ist gesetzlich vorgesehen. Apropos gibt es auch viele Deutschen, die in die Ukraine fahren, um eigenen Kinderwunsch zu erfüllen.
Zum Beispiel habe ich eine Fraundin, die sich an die ukrainische Klinik gerichtet hat. Vor kurzem hat sie den Vertrag unterzeichnet und jetzt warten sie und ihr Mann auf Leihmutter.
In bezug auf die Ukraine, ist es wirklich gut, dass die Leihmutterschaft gesetzliche Grundlage hat. Es gibt wenige Länder, wo die Leihmutterschaft erlaubt ist. Dazu gehört auch Kenia. Aber was unannehmbar ist, dass man dort die leihmutterschaft nicht reguliert.

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