Recht
Unfall mit Rettungswagen auch ohne Kollision
Rettungsdienste können auch bei Unfällen mithaften und Schmerzensgeld zahlen, selbst wenn es zu keiner Kollision gekommen ist, wie das OLG Oldenburg entschied.
Rettungsdienste können auch bei Unfällen mithaften und Schmerzensgeld zahlen, selbst wenn es zu keiner Kollision gekommen ist, wie das OLG Oldenburg entschied.
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