Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Vorstationäre Behandlung lässt sich auch ohne nachfolgende Klinikaufnahme abrechnen
Anspruchsvolle Notfalldiagnostik, die nur von einer Klinik erbracht werden kann, legitimiert zur Abrechnung einer vorstationären Notfallbehandlung – statt einer einfachen Notfallbehandlung.