Brandenburg

Warnende Stimmen zur TeleClinic-Übernahme

Ärzte- und Apothekerkammer Brandenburg mahnen einmütig Gewaltenteilung bei Verordnung und Rezepteinlösung an.

Veröffentlicht:

Potsdam. Die Brandenburger Landesärztekammer und die Landesapothekerkammer Brandenburg sind besorgt über die Übernahme eines der bundesweit größten Anbieter von Videosprechstunden, der Münchner TeleClinic GmbH, durch den Schweizer Ärztegrossisten und Apothekenbetreiber Zur Rose AG, zu dessen Konzernverbund mehrere Versandapotheken, darunter auch die niederländische DocMorris gehören.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung appellieren sie jetzt an die Aufsichtsbehörden, „sehr genau darauf zu achten, dass in Deutschland geltende Regelungen ohne Wenn und Aber respektiert werden.“ Dies gelte insbesondere für das in diesem Jahr mit dem Patientendatenschutzgesetz festgeschriebene Makelverbot, das Rezeptzuweisungen durch Ärzte an bestimmte Apotheken untersagt.

Kostentreiber Integration?

Im Rahmen der Fernbehandlungen der TeleClinic könnten demnach auch elektronische Rezepte ausgestellt werden. Die kürzlich angekündigte Übernahme vereine TeleClinic und die Versandapotheken in der gleichen Gruppe und damit ärztliche Verordnung und Rezepteinlösung unter einem Anbieterdach.

„Internationale Erfahrungen zeigen, dass es in nahezu allen Ländern, in denen Ärzte aus unterschiedlichsten Gründen an der Abgabe von Medikamenten direkt an die Patienten beteiligt sind, zu steigenden Arzneimittelausgaben und teilweise auch zu einem unerwünschten Mehrverbrauch an Medikamenten kommen kann“, warnt Jens Dobbert, Präsident der Landesapothekerkammer Brandenburg.

„Ebenso wie die freie Arztwahl darf zudem die freie Apothekenwahl als Recht der Patienten auch bei der Fernbehandlung nicht angetastet werden“, ergänzt Frank-Ullrich Schulz, Präsident der Landesärztekammer Brandenburg. (lass)

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