Eilverfahren
Weiter Hüft-OP in Krankenhaus im Kreis Steinfurt
Weil der Bezirksregierung Münster bei der Auswahl von Krankenhäusern für bestimmte Eingriffe Fehler unterlaufen seien, darf eine Klinik im Kreis Steinfurt auch nach dem 1. April noch Operationen an Hüften und Knien vornehmen.
Veröffentlicht:Münster. Die Landesregierung muss bei ihren Plänen zur Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen eine weitere Niederlage einstecken. Das Verwaltungsgericht Münster hat in einem Eilverfahren einem Krankenhaus im Kreis Steinfurt vorläufig das Recht auf Hüft- und Knie-Operationen auch nach dem 1. April zugesprochen, wie das Gericht mitteilte.
Nach Überzeugung der Verwaltungsrichter hat die Bezirksregierung Münster zwar den nötigen Bedarf an Operationen zutreffend prognostiziert. Bei der Auswahl unter den 30 Krankenhäusern seien aber Fehler gemacht worden. So seien Fallzahlen falsch gebündelt und damit nicht korrekte Rückschlüsse auf erworbene Erfahrungen, Qualität und Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses gezogen worden. Auch habe die Bezirksregierung vereinzelten Standorten mehr als doppelt so viele Fallzahlen zugewiesen als beantragt. Es sei fragwürdig, ob damit die Behandlungsqualität nicht gefährdet werde.
Die Entscheidung fiel bereits am Freitag, ebenso wie eine zweite ähnlich gelagerte: Bei einem Streit um Darmoperationen sah das Verwaltungsgericht keine Fehler der Bezirksregierung. Hier unterlag ein Krankenhaus in Coesfeld in einem Eilverfahren.
28 Eilanträge und 95 Klagen gegen die Krankenhausplanung
Dort hatten im Bezirk 27 Krankenhäuser die Zuweisung beantragt. Die Bezirksregierung berücksichtigte nur Krankenhäuser, die zuletzt mindestens 25 Fälle im Jahr nachweisen konnten. Die Entscheidung sei voraussichtlich ohne Fehler getroffen worden. Grund sei, die hochkomplexen und risikobehafteten Eingriffe auf wenige Standorte zu konzentrieren.
Gegen die Entscheidungen können die Unterlegenen noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Außerdem gibt es nach dem Eilverfahren noch das sogenannte Hauptsacheverfahren, bei dem sich die Richter dann gründlicher mit den Argumenten beider Seiten beschäftigen.
Insgesamt gibt es laut NRW-Gesundheitsministerium 28 Eilanträge und 95 Klagen gegen die Krankenhausplanung des Landes. Die Landesregierung will mit der Reform erreichen, dass sich Krankenhäuser stärker spezialisieren. Dadurch soll die Versorgung der Patienten besser werden.
Zuletzt hatte sich die Uniklinik Essen erfolgreich gegen die Planung des Landes am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen durchgesetzt. Dabei ging es um Herztransplantationen. Eine Klinik in Gelsenkirchen und zwei Krankenhäuser im Kreis Recklinghausen dürfen vorerst weiterhin Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse vornehmen. (dpa)
Verwaltungsgericht Münster, Az.: 9 L 141/25 (Hüfte), 9 L 176/25 (Darm)