Kassen-Urteil
Wirtschaftlichkeitsgebot greift auch bei Perückenverordnung nach Chemotherapie
Nach Mammakarzinom und Chemotherapie reicht bei einer Patientin ein Kunsthaarperücke bei vorübergehendem Haarverlust aus, so das Landessozialgericht Schleswig. Mit Blick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot sei bei einem vorübergehenden Haarverlust ein Haarersatz aus Kunsthaar ausreichend.