Zahnarzt-Internetauktionen vor Gericht

Am 1. Dezember wird in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof geklärt, ob zahnärztliche Leistungen im Internet versteigert werden dürfen.

Veröffentlicht:
Auktion im Internet: Ob auch ärztliche Leistungen dort versteigert werden dürfen, muss am Mittwoch der BGH entscheiden.

Auktion im Internet: Ob auch ärztliche Leistungen dort versteigert werden dürfen, muss am Mittwoch der BGH entscheiden.

© blickwinkel / imago

FRANKFURT/MAIN (pei). Verstößt die Versteigerung ärztlicher Leistungen im Internet gegen die Berufsordnung? Holger Lehmann, Geschäftsführer und Inhaber des Online-Portals 2tezahnarztmeinung.de, hat sowohl am Landgericht als auch am Oberlandesgericht München mit seiner Auffassung, dass dem nicht so sei, und mit seinem Geschäftsmodell Niederlagen erlitten.

Die beiden Gerichte folgten der Meinung der Kläger, Vorstände der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns, dass die Versteigerung sehr wohl gegen die Berufsordnung verstoße.

Bei Lehmanns Geschäftsmodell stellen Patienten ihre Heil- und Kostenpläne etwa für Kronen oder Implantate ein, Zahnärzte können ihnen dann günstigere Angebote machen. Die Ersparnis kann aus niedrigeren Dentallaborkosten resultieren oder aus dem einfachen Gebührensatz statt eines Multiplikators.

2tezahnarztmeinung.de wird von einigen Krankenkassen unterstützt, deren Versicherte für die Auktionen keine Gebühr bezahlen müssen. Während es früher mehrere dieser Anbieter gab, teilt sich Lehmanns Plattform den Auktionsmarkt heute nur noch mit einem Mittbewerber, dem Unternehmen Medikompass aus Starnberg.

Das Oberlandesgericht München hatte gegen sein Urteil von 2008 keine Revision zugelassen. Dagegen hatte Lehmann erfolgreich geklagt, sodass der Streit nun vom Bundesgerichtshof entschieden wird.

Lehmann erwartet, dass die Bundesrichter am 1. Dezember nicht nur die Berufsordnung, sondern auch das Interesse der Öffentlichkeit an Wettbewerb und Transparenz bei ärztlichen Leistungen berücksichtigen werden. In den vergangenen zehn Jahren habe das Gericht den Wettbewerbsgedanken immer wieder gestärkt.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gutachter- und Schlichtungsstelle

Zahl der Behandlungsfehler in Hessen leicht rückläufig

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Anreiz mit falscher Wirkung

Hausärzteverband: „Praxen werden geflutet mit unnötigen Arztbesuchen“

Leitartikel zur „work and stay“-Agentur

Fachkräftegewinnung: Schwarz-Rot ist auf dem richtigen Weg

Lesetipps
Pneumokokken-Impfung: Wann und mit welchem Impfstoff auffrischen?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Pneumokokken-Impfung: Wann und mit welchem Impfstoff auffrischen?

Auf einem Kalender liegen eine Spritze und ein Reisepass.

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Von Gelbfieber bis Tollwut

Diese Besonderheiten bei Reiseimpfungen sollten Sie kennen

Eine Fraktur wird fixiert.

© Radiographs / stock.adobe.com

Hyperglykämische Stoffwechsellage

Diabetes: Die wenig beachteten Folgen