Lohnnachschlag gefordert
Landesarbeitsgericht: Angeordnete Corona-Selbsttests zu Hause zählen nicht zur Arbeitszeit
Eine Kinderkrankenpflegerin forderte einen Lohnnachschlag, weil ihr Arbeitgeber sie anwies, zu Hause Corona-Selbsttests vorzunehmen. Doch das LAG Hannover urteilte, der Pflegedienst sei nur staatlichen Auflagen nachgekommen.