Trotz aller negativen Schlagzeilen: Rückfälle nach dem Maßregelvollzug sind selten
Wenn jemand aus dem Maßregelvollzug entlassen wird und eine Gewalttat begeht, wird dies oft der Forensischen Psychiatrie angelastet. Dabei ist die Rückfallrate geringer als im normalen Strafvollzug.
Veröffentlicht:Den Maßregelvollzug in Deutschland kann man guten Gewissens eine Wachstumsbranche nennen. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der forensisch-psychiatrischen Patienten etwa verdoppelt, nämlich auf etwa 9500. Ursache der Entwicklung ist der Druck der Öffentlichkeit, die sich vor allem vor Gewalt- und Sexualdelikten schützen möchte.
Als Folge dieses Drucks sind seit 1998 mehrfach Gesetze verschärft worden. Und wer heute im Maßregelvollzug ist, bleibt dort im Durchschnitt länger als noch zehn Jahre zuvor: nämlich sechs bis sieben Jahre. In den neunziger Jahren waren es im Schnitt knapp vier Jahre gewesen. "Die Kosten für den Maßregelvollzug sind explodiert, qualifiziertes Personal kann gar nicht so schnell gefunden werden, wie es der Bedarf erfordert", so Professor Norbert Nedopil, Leiter der Abteilung für Forensische Psychiatrie an der Universitätsklinik München.
Entlassung nur bei günstiger Prognose
Der Maßregelvollzug dient der Sicherheit der Allgemeinheit, er soll aber auch die Betroffenen behandeln und Rückfälle verhindern. Die Dauer des Aufenthaltes ist prinzipiell unbegrenzt, erst nach ausreichendem Therapiefortschritt können die Therapeuten der Justiz eine Entlassung vorschlagen. Häufig werden bei der Frage nach Lockerungen, immer aber bei möglicher Entlassung, Rückfallprognose-Gutachten von einem forensischen Psychiater angefordert.
Die Gefährlichkeit entlassener Patienten werde überschätzt, sagte Nedopil bei einer Veranstaltung des Arbeitskreises "Forensische Psychiatrie Transparent" in Heidelberg: "Wer aus dem Maßregelvollzug kommt, begeht deutlich seltener wieder Straftaten als Delinquenten aus dem Strafvollzug." Dort, wo es eine gute ambulante Versorgung nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug gebe, sei die Rückfallrate von zuvor 15 auf 6 Prozent gesunken. Nach einer Studie an Nedopils Institut aus dem Jahre 2004 werden dagegen etwa 45 Prozent aller Straftäter aus dem normalen Strafvollzug innerhalb von fünf Jahren erneut verurteilt.
Nach Auffassung von Nedopil mache ein professionelles Gutachten nicht nur Aussagen über Rückfallwahrscheinlichkeiten: "Wir entwickeln auch Szenarien, wer wann unter welchen Umständen rückfällig werden könnte, und zwar als Best- und als Worst-case-Szenario", sagte Nedopil. "Diese Hypothesen sollten während des Klinikaufenthalts oder später in der ambulanten Nachsorge regelmäßig überprüft werden, um, wenn notwendig, Maßnahmen auch rasch wieder anpassen zu können."
Faktoren für eine günstige Prognose seien etwa Krankheitseinsicht und hohe Therapiemotivation, Empathie und damit die Fähigkeit, soziale Beziehungen aufrecht zu erhalten, sowie die Fähigkeit, sich von negativen Einflüssen und emotional belastenden Ereignissen zu distanzieren. Aber auch soziale und berufliche Perspektiven sind wichtig, um Rückfälle zu verhindern.
Ambulante Nachsorge wird flächendeckend angestrebt
In Hessen sei die ambulante Nachsorge vorbildlich flächendeckend etabliert, ebenso in großen Teilen Bayerns, so Nedopil. Andere Bundesländer seien auf dem guten Weg.
Gerade weil ein großer Teil der forensisch-psychiatrischen Patienten viele Jahre Freiheitsentzug und anschließend meist jahrelange Führungsaufsicht bevorstehe, müsse die Prävention verstärkt werden, damit es gar nicht erst zur Einweisung komme. Haus-, Kinder- und Jugendärzte können mitwirken, indem sie gefährdete Jugendliche oder deren Eltern über Präventionsangebote informieren. Vor allem bei Risikokonstellationen wie Problemen mit Gewalt oder Suchterkrankungen in der Familie, Verhaltensauffälligkeiten, hoher Alkoholkonsum oder frühe Delinquenz seien solche Angebote sinnvoll.
Gewaltdelikte häufigster Grund für Einweisung
Zu 20 bis 25 Prozent sind die Straftaten, die zur Einweisung in den Maßregelvollzug führen, Sexualdelikte, zu 25 bis 32 Prozent Körperverletzungen und zu 10 bis 12 Prozent Tötungen. Die übrigen Delinquenten werden wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Raub, Brandstiftung, Diebstahl und auch wegen Fahrens ohne Führerschein untergebracht. Alle haben eine seelische Erkrankung, am häufigsten Psychosen, Suchterkrankungen und Persönlichkeitsstörungen.
Personen im Maßregelvollzug gelten nach forensisch-psychiatrischer Begutachtung und richterlichem Beschluss als nur teilweise schuldfähig oder als schuldunfähig. (nsi)
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