Physio & Co

Beihilfe soll zweistufig steigen

Die Heilmittelerbringer freuen sich über absehbar höhere Erstattungssätze der Beihilfe.

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KÖLN. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) zeigt sich überwiegend zufrieden mit den neuesten Änderungsvorhaben zur Beamten-Beihilfe. Der vom Bundesinnenministerium vorgelegte Entwurf einer 8. Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung sehe unter anderem eine zweistufige Erhöhung der beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel vor, wie sie in der Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung aufgelistet sind. Zum Inkrafttreten der Änderungsverordnung sei mit einer Anhebung der Höchstbeträge um 20 Prozent zu rechnen, erläuterte ein Verbandssprecher. Eine weitere Erhöhung der Heilmittel-Höchstbeträge um zehn Prozent sei zum 1. Januar 2019 geplant.

Zudem werde das Leistungsverzeichnis überarbeitet, heißt es weiter. Beispielsweise würden zur Ergotherapie Beratungsleistungen und Belastungserprobung hinzukommen. Zur Physiotherapie werde es künftig eine Leistungsposition zur Befundung sowie eine zur Palliativversorgung geben; der Leistungsbereich "Podologische Therapie" werde gar um fünf Positionen zur Nagelspangenbehandlung ergänzt.

Rundum glücklich ist der Dachverband der Heilmittelerbringer mit den jüngsten Reformplänen zur Beihilfe dennoch nicht. Denn der Entwurf werte die krankengymnastische Einzelbehandlung ab. Bisher gab es dafür keine Zeitvorgabe, künftig sollen es 30 Minuten sein. Wobei der bisherige Erstattungssatz (19,50 Euro) unverändert bleibt. Der Betrag werde zwar wie alle anderen Höchstbeträge auch erhöht, nicht jedoch der neuen Zeitvorgabe angepasst. "Der Erstattungssatz läge damit – sicher ungewollt – unter den Sätzen der GKV", moniert der Verband und fordert Nachbesserung. Entweder sei der Erstattungssatz für die Einzelbehandlung prinzipiell höher anzusetzen. Oder die Zeitvorgabe müsste gesenkt werden. Letzteres, so der SHV, "läge allerdings nicht im Interesse der Patienten, die bei 30 Minuten eine bestmögliche Therapie erhalten können". (cw)

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