Tabaksteuer
Regierung hält bei Tabak-Erhitzern die Füße still
Die EU-Tabaksteuerrichtlinie wird reformiert. Unklar ist die Rolle von als Pfeifentabak eingestuften Rauchalternativen. Die Bundesregierung gibt sich erst einmal entspannt.
Veröffentlicht:BERLIN. „Die Bundesregierung strebt eine faire und ausgewogene Besteuerung neuer Tabak- und Rauchprodukte – wie die für die Tabakerhitzer verwendeten Tabaksticks – an. Grundsätzlich werden steuerrechtliche Maßnahmen, wie die Höhe der Steuersätze, deshalb nach dem eigentlichen Verwendungszweck der betreffenden Waren ausgerichtet.“
In der Antwort (19/4895) auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion stellt die Regierung klar, dass sie in puncto Rauchalternativen – Tabakerhitzer, E-Zigaretten oder Shishas – keinen Alleingang zur höheren Besteuerung anstrebt.
„Im Rahmen der von der Europäischen Kommission durchgeführten Konsultierung zur Erstellung eines Überarbeitungsentwurfs für die Tabaksteuerrichtlinie 2011/64/EU beteiligt sich die Bundesregierung aktiv an den derzeit laufenden Untersuchungen mit dem Ziel einer breit gefächerten Datenerhebung in den Mitgliedstaaten“, heißt es ergänzend.
Die Grünen hatten explizit nach der Versteuerung der Tabaksticks der Marke „Heets from Marlboro“ von Philip Morris International (PMI) gefragt. PMI hatte nach dem globalen Erst-Launch 2014 im japanischen Nagoya vor zwei Jahren sein „IQOS“ genanntes Tabakerhitzungssystem in Deutschland eingeführt.
Deshalb rühren PMI wie auch Konkurrent British American Tobacco bei Gesundheitspolitikern weltweit die Werbetrommel, Tabakerhitzer im Sinne der Schadensminimierung als Alternative zum Goldstandard des Rauchausstiegs zu fördern, sie zumindest aber zu tolerieren.
Bezogen auf den Bruttopreis von 6 Euro beträgt die Tabaksteuer bei einer Schachtel Tabaksticks der Marke „Heets from Marlboro“ laut Regierung 88 Eurocent – 14,7 Prozent. Die Umsatzsteuer betrage bezogen auf den Bruttopreis 0,96 Euro oder 16 Prozent.
Bezogen auf den Bruttopreis von 6,40 Euro betrage die Tabaksteuer bei einer Schachtel Zigaretten der Marke „Marlboro“ von PMI im Vergleich 3,35 Euro oder 52,4 Prozent. Die Umsatzsteuer betrage bezogen auf den Bruttopreis 1,02 Euro oder 16 Prozent.
Geltendes Recht berücksichtigt gesundheitliche Folgen bei der Kategorisierung und Besteuerung von Tabakwaren nicht.
„Eine Festlegung hinsichtlich der Notwendigkeit, die der Verbrauchsteuer unterliegenden Tabaksticks, zukünftig höher zu besteuern, in eine neu zu schaffende Steuerkategorie zu klassifizieren oder wie bisher als Pfeifentabak zu versteuern, kann aufgrund der noch laufenden Untersuchungen indes erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden“, so die Regierung. (maw)