BÄK und KBV informieren
Neue Datenschutz-Regeln für Ärzte
In der EU gilt ab Mai eine neue Verordnung für Datenschutz. Diese wirkt sich erheblich auf die Arbeit in den Arztpraxen aus, wie BÄK und KBV informieren. So müssen künftig Datenpannen gemeldet werden.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben ihre Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis aktualisiert und ergänzt. Das gaben sie in einer gemeinsamen Mitteilung am Freitag bekannt.
Die Änderungen seien nötig geworden, da das Datenschutzrecht in Deutschland grundlegend neu geordnet wurde, hieß es. Weil Ärzte sensible Gesundheitsdaten verarbeiten, würden für sie besondere Bestimmungen mit erhöhten Rechtmäßigkeitsanforderungen gelten, betonen BÄK und KBV.
Die neuen Empfehlungen wirken sich stark auf die Arbeit von niedergelassenen Ärzten und in den Arztpraxen aus, da "künftig zahlreiche datenschutzrechtliche Pflichten zu erfüllen" sind.
So müsse neuerdings der Verantwortliche für die Datenverarbeitung – meist wohl der Praxischef – nachweisen können, dass die Datenschutz-Grundsätze eingehalten werden, berichten BÄK und KBV.
Unter Umständen müsse gar ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter in der Arztpraxis benannt werden. Ebenfalls neu ist die Meldepflicht bei Datenpannen. (ths)
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