Wettbewerbszentrale
Klage gegen Werbung für E-Zigaretten
Bad Homburg. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs führt aktuell zwei Klagen gegen Werbekampagnen für E-Zigaretten, die mit gesundheitsbezogenen Aussagen daherkommen. Am Freitag wird ein erstes Urteil in dieser Sache vom Landgericht Essen erwartet. Die Bad Homburger Wettbewerbshüter beanstanden Plakate mit den Slogans „Genuss ohne Reue“ und „apothekenreine Premium Liquids“.
Nach Ansicht der Zentrale sind das gesundheitsbezogene Claims. Das Tabakerzeugnisgesetz verbiete jedoch Werbeaussagen, „die den Eindruck erwecken, der Genuss der Erzeugnisse sei gesundheitlich unbedenklich“. Zudem sei die Aussage „Genuss ohne Reue“ per se irreführend, weil E-Zigaretten nach Experteneinschätzung (etwa des DKFZ) nicht gesundheitlich undenklich seien.
Eine zweite Klage hat die Zentrale beim Landgericht Trier gegen ein Unternehmen eingereicht, das „E-Zigaretten Leben Jetzt umsteigen“ plakatierte. Auch dieses Wortspiel, heißt es, suggeriere irreführend, „dass der Genuss von E-Zigaretten unbedenklich sei“. Das LG Trier habe noch keinen Verhandlungstermin anberaumt. (cw)