Kommentar zur Homöopathie-Debatte beim Ärztetag

Leben und leben lassen

Dass die Homöopathie keine Kassenleistung ist, ist gut. Aber nun noch die GOÄ-Nummer 30 streichen? Eine schräge Idee!

Hauke GerlofEin Kommentar von Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Über Homöopathie kann man geteilter Meinung sein. Ein echter wissenschaftlicher Nachweis für ihre Wirkung fehlt bis heute. Es ist daher richtig, dass die Therapierichtung nicht im GKV-Katalog ist. Und man kann darüber streiten, ob es Kassen erlaubt sein soll, Versichertengelder für eine Satzungsleistung Homöopathie auszugeben, um sich im Wettbewerb abzusetzen. Aber die Diskussion über die GOÄ-Nummer 30, die für die homöopathische Erstanamnese (mindestens eine Stunde) berechnet werden kann, ist sinnlos und kanzelt eine nicht ganz kleine Gruppe von Kolleginnen und Kollegen unnötig ab.

Rund 6.500 Ärztinnen und Ärzte bieten Homöopathie ihren Patienten in ihren Praxen an, wurde beim Ärztetag berichtet. Sie können mit ihrem ärztlichen Blick und ihrer Erfahrung entscheiden, wann eine schulmedizinische Therapie angezeigt ist und wann sie die alternative Therapierichtung einsetzen wollen.

Für die homöopathische Anamnese nehmen sie sich für die Patienten mehr Zeit, als diese es in der Schulmedizin gewohnt sind. Warum sollte diese Zuwendung am Ende nicht auch in Rechnung gestellt werden können, wenn die Patienten mit dem Wunsch nach einer solchen Behandlung in die Praxis kommen – und meist auch wiederkommen?

Der Ärztetag entscheidet nicht über die GOÄ, er kann nur an den Verordnungsgeber appellieren, Änderungen vorzunehmen. Ein Beschluss des Ärztetages wäre ohnehin nur Symbolpolitik, weil selbst bei Streichung der Position eine analoge Abrechnung möglich bliebe. Es wäre daher an der Zeit, den Furor gegen die Homöopathie zu zügeln. Leben und leben lassen – warum soll das nicht auch für komplementärmedizinisch aktive Kolleginnen und Kollegen gelten?

Schreiben Sie dem Autor: hauke.gerlof@springer.com

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