125. Deutscher Ärztetag
Beschlüsse vom Ärztetag: Schluss mit Kapitalinvestoren im MVZ-Markt!
MVZ dürfen kein reines Renditeobjekt sein, mahnen die Delegierten des 125. Ärztetages. Sie fordern den Gesetzgeber auf, den Zugriff für Fremdinvestoren zu begrenzen.
Veröffentlicht:Berlin. Die zunehmende Kommerzialisierung der medizinischen Versorgung bereitet der Ärzteschaft große Sorgen. Vor allem die Entwicklungen im MVZ-Markt werden kritisch beobachtet. Das Gesundheitswesen werde zum Spekulationsobjekt, warnte Dr. Wolfgang Krombholz, KV-Vorsitzender und Delegierter in Bayern auf dem Ärztetag in Berlin. Junge Ärzte hätten gar keine Chance mehr, im Preiswettbewerb um freiwerdende Sitze mithalten zu können.
Das Ärzteparlament fordert daher in zwei Beschlüssen vom Gesetzgeber, den Webfehler, den dieser im GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 gemacht habe, zu beheben.
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Fremdbesitzverbot gefordert
Es müsse ein Fremdbesitzverbot her, so die Delegierten. Dazu sei der „Besitz ärztlich geleiteter Einrichtungen der ambulanten Patientenversorgung“ auf Ärzte „als persönliche Rechtsträger“ zu beschränken. Zudem fordern die Delegierten ein Verbot der überörtlichen Konzernbildung. Dazu sollen über einen Planungsbezirk und unmittelbar angrenzende Nachbarbezirke hinausgehende rechtliche Verbindungen solcher Einrichtungen untersagt werden.
Und die von solchen Einrichtungen zu erbringenden Leistungen sollten künftig „zum deutlich überwiegenden Teil auf Patientinnen und Patienten des entsprechenden Planungsbezirks beschränkt bleiben“ – also ein Verbot der überörtlichen Ausdehnung der Versorgung ausgesprochen werden.
Einrichtungen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, sollen nach einer „angemessenen“ Übergangsfrist aus der vertragsärztlichen Versorgung ausscheiden, so die Forderung.
Zusätzlich solle ein verpflichtendes MVZ-Transparenzregister geschaffen werden.
Weitere Beschlussthemen: Mutterschutz und Stimmrecht im GBA
Am Dienstagnachmittag fielen in einer Turbo-Abstimmungsrunde, nachdem wegen technischer Probleme am Montag keine Abstimmung möglich war, eine Reihe weiterer Beschlüsse. So etwa:
Mehr Einfluss im Gemeinsamen Bundesausschuss: Die Bundesärztekammer hat im GBA bislang ein Stellungnahme-, aber eben kein Stimm- und Antragsrecht. Das soll sich nach Wunsch des Ärztetages ändern. Der BÄK-Vorstand soll darauf hinarbeiten, als Trägerorganisation des Ausschusses aufgenommen zu werden.
Mutterschutz mit Augenmaß: Werdende Mütter sollen in ihren beruflichen Chancen und der Weiterbildung nicht mehr unnötig eingeschränkt werden. Die Delegierten fordern die Krankenhausträger auf, die im Mutterschutzgesetz geschaffenen Freiheitsgrade auch zu nutzen und nicht einfach pauschal ein absolutes Beschäftigungsverbot auszusprechen.
Reform des Medizinstudiums zügig angehen: Bund und Länder werden aufgefordert, nun endlich die überfällige Novelle der Approbationsordnung zu beschließen. Die Hoffnung des Ärzteparlaments: Durch die damit einhergehende Stärkung der ambulanten Ausbildung könnten junge Mediziner früh für eine Tätigkeit fern von Ballungszentren gewonnen werden.
Kein Aufschieben mehr der GOÄ-Novelle: Der Ärztetag fordert von der neuen Bundesregierung die zeitnahe Umsetzung der neuen GOÄ, basierend auf dem bisher zwischen BÄK, ärztlichen Berufsverbänden, Fachgesellschaften und dem PKV-Verband erarbeiteten Entwurf. Eine Fortführung „der nicht mehr zeitgemäßen aktuellen GOÄ“ lehnt das Ärzteparlament ab.
Lebendorganspende: Angesichts der geringen Zahl von Organspendern, regt das Ärzteparlament an, die Regelungen zur Lebendorganspende im Transplantationsgesetz (TPG) zu reformieren. Ziel sollte sein, den Spenderkreis bei der Lebendorganspende auszuweiten und eine Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer für den Gesamtbereich der Lebendorganspende festzuschreiben. (reh)