Impfen in der Praxis
MFAs können die Grippeschutzimpfung durchführen
Durch das Delegieren von Grippeschutzimpfungen an MFAs, können Ärzte ihre Effizienz steigern und zur Verbesserung der Durchimpfungsrate beitragen. Gemäß der STIKO-Empfehlung sollen schließlich nicht nur Ü60-jährige, sondern auch chronisch Kranke, Schwangere und deren Kontaktpersonen geimpft werden.
Veröffentlicht:Während sich die alljährliche Grippewelle nähert, wird es für die ambulante medizinische Versorgung zunehmend wichtig, effektive Strategien zur Bewältigung des gestiegenen Patientenaufkommens zu finden. Eine entscheidende Komponente zur Entlastung von Ärztinnen und Ärzten ist die Delegation bestimmter ärztlicher Leistungen an Medizinische Fachangestellte (MFAs). Diese Möglichkeit besteht auch zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen.
Die Anlage 24 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä), vereinbart zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband, ermöglicht unter definierten Voraussetzungen die Delegation bestimmter ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal. Intramuskuläre und subkutane Injektionen, wie sie bei der Grippeschutzimpfung üblich sind, zählen zu diesen delegierbaren Tätigkeiten. Die Regelung eröffnet wichtige Potenziale zur Verbesserung der Arbeitsabläufe in der Praxis und kann zu einer effizienteren Patientenversorgung beitragen.
Rahmenbedingungen für die Delegation einer Impfung
Es liegt in der Verantwortung der delegierenden Ärzte, die Eignung der MFAs für delegierte Aufgaben, basierend auf beruflichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen, zu beurteilen. Wenn die MFAs zur Grippeimpfung angeleitet wurden und diese entsprechend überwacht wird, ist eine eigenständige Durchführung möglich.
Dabei geht es nicht nur um die eigentliche Injektion, sondern auch um wichtige damit verknüpfte Aufgaben: von der Ermittlung des Impfstatus über die Benennung von Impflücken zur Feststellung der Impfwilligkeit des Patienten und Prüfung von Kontraindikationen für den Impfstoff. Auch die Vorbereitung zur Dokumentation der Impfung im Impfpass können MFAs übernehmen und dem verantwortlichen Arzt zur Unterschrift vorlegen. Die Eintragungen im Impfbuch der Praxis und in der jeweiligen Patientenakte können ebenfalls delegiert werden.
Entlastung von Ärzten und Gesundheitssystem
Die Einbindung von Medizinischen Fachangestellten in den Prozess der Grippeschutzimpfung kann in der Praxis einen entscheidenden Unterschied machen. Die Unterstützung des ärztlichen Personals und die Optimierung der Patientenversorgung spielt eine wichtige Rolle im Praxisalltag. Die langfristige Verbesserung der Impfquoten trägt nicht nur zur Entlastung des Gesundheitssystems bei, sondern schützt auch vulnerable Gruppen.
Impressum
Mylan Germany GmbH (A Viatris Company)
Zweigniederlassung Bad Homburg v.d. Höhe
Benzstraße 1
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Tel: +49 800 0700800
Fax: +49 800 1673 373
E-Mail: infode@viatris.com
Sitz: Troisdorf
Registergericht: Amtsgericht Siegburg
Handelsregisternummer: HRB 15159
USt.-IdNr.: DE 815789684
Geschäftsführer: Simon von Boeselager, Michael Wittmann
INF-2023-0444, INF-2023-0468