AOK-Transparenzkarte
Mindestmengen sorgen für konzentrierte Qualität
Die Anhebung der Mindestmengen für die Behandlung von Brust- und Lungenkrebs führt 2025 zu einer deutlichen Veränderung der Versorgung. Das belegen Daten der AOK-Mindestmengen-Transparenzkarte.
Veröffentlicht:Laut AOK-Mindestmengen-Transparenzkarte wird die Zahl der an Lungenkrebs-Behandlung beteiligten Krankenhaus-Standorte von bundesweit 169 in diesem Jahr auf 144 im kommenden Jahr sinken. Die Zahl der Kliniken, die eine Erlaubnis zur Durchführung von Brustkrebs-Operationen erhalten, reduziert sich von 425 auf 393. Damit verändert sich die Versorgungslage deutlich.
Die Mindestmengen für die Behandlung von Brustkrebs (50 Fälle pro Jahr) und Lungenkrebs (40 Fälle pro Jahr) waren erst in diesem Jahr neu eingeführt worden. Sie werden nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im kommenden Jahr auf 100 Fälle pro Jahr für Brustkrebs-Op und 75 Fälle pro Jahr für thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs angehoben.
„Die Brustkrebs-Mindestmenge liegt damit 2025 auf dem Niveau der Mindestfallzahl, die die Deutsche Krebsgesellschaft für die Zertifizierung von Brustkrebszentren verlangt“, betont die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. „Die Konzentration der Krebsversorgung auf weniger Krankenhaus-Standorte mit höheren Fallzahlen ist eine gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten. Denn es ist wissenschaftlich belegt, dass Mindest-Fallzahlen zu mehr Routine und Erfahrung in den OP-Teams, weniger Komplikationen und niedrigeren Sterblichkeitsraten führen“, so Reimann.
Bei den Pankreas-Operationen sinkt die Zahl der beteiligten Klinik-Standorte im kommenden Jahr von 359 auf 327 (minus 9 %). Hintergrund ist auch hier eine Mindestmengenanhebung von 15 auf 20 Fälle pro Jahr ab 2025.
Mehr Routine, weniger Komplikationen
Bei der Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen war die Zahl der Klinik-Standorte bereits in der letzten Runde von 938 auf 907 gesunken. 2025 gibt es erneut einen leichten Rückgang von 907 auf 892 Standorte.
„In der Endoprothetik gibt es das größte Potenzial für eine weitere Konzentration der Versorgung“, sagt Reimann. Sie fügt hinzu: „Wir setzen hier neben dem Instrument der Mindestmengen auch auf positive Auswirkungen der anstehenden Krankenhausreform, die den Prozess der qualitätsorientierten Konzentration dieser Leistungen hoffentlich beschleunigen wird – damit sich Patientinnen und Patienten überall darauf verlassen können, dass sie eine optimale Versorgung erhalten.“
Der deutlichste Rückgang von Klinikstandorten zeigt sich bei den Stammzell-Transplantationen: Hier sinkt die Zahl der an der Versorgung beteiligten Kliniken von 72 auf 48 (minus 33 %). Die Reduktion resultiert aus einer Anhebung von 25 auf mindestens 40 Fälle pro Jahr. Zudem gab es eine Änderung der medizinischen Vorgaben: Die Mindestmenge, die bis 2023 für allogene und autologe Stammzelltransplantationen galt, bezieht sich seit diesem Jahr nur noch auf allogene Transplantationen.
Bei den Lebertransplantationen gibt es dagegen keine Änderungen, hier sind weiterhin 18 Klinik-Standorte an der Versorgung beteiligt. Bei den Nierentransplantationen ist ein kleiner Zuwachs von 36 auf 38 Standorte zu verzeichnen.
Bei den komplexen Operationen an der Speiseröhre sinkt die Zahl nur von 111 auf 107 Standorte. Allerdings hatte es in diesem Bereich bereits in den vergangenen beiden Entscheidungsrunden einen starken Konzentrationsprozess gegeben, nachdem die Mindestmenge für diesen Eingriff von 10 auf 26 Fälle pro Jahr angehoben worden war. So waren 2022 noch mehr als doppelt so viele Klinikabteilungen (223 Standorte) an der Versorgung beteiligt wie im kommenden Jahr.
Ein ebenfalls nur leichter Rückgang lässt sich bei der Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen registrieren; 2025 sinkt hier die Zahl der Standorte von 907 auf 892.
Transparenzkarte bietet Hilfe bei der Kliniksuche
Insgesamt verzeichnet die Mindestmengen-Transparenzkarte 1.054 Krankenhaus-Standorte, die 2025 Mindestmengen-relevante Op mit besonders hohen Risiken für Patienten durchführen dürfen. Falls es im Laufe des Jahres Änderungen gibt, wird die Liste aktualisiert. Die Informationen aus der Mindestmengen-Transparenzkarte fließen auch in den AOK-Gesundheitsnavigator ein und werden den Nutzern dort nach Eingabe einer relevanten Behandlung in der Kliniksuche angezeigt.
Seit 2019 müssen Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen wollen, den Krankenkassen auf Landesebene jeweils Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre mitteilen und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen entscheiden auf dieser Basis, ob sie die Prognose des Krankenhauses akzeptieren und eine Behandlungserlaubnis für das Folgejahr erteilen. In der AOK-Karte sind die gemeldeten Fallzahlen für jede einzelne Klinik verzeichnet.
Zur Mindestmengen-Transparenzkarte 2025: www.aok.de/pp/mindestmengen