Erst- und Folgebefüllung der ePA
Elektronische Patientenakte: Einträge werden mit drei EBM-Ziffern abgerechnet
Nur die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte wird Ärztinnen und Ärzten einigermaßen gut vergütet – ein einziges Mal. Zur Abrechnung der ePA-Einträge gibt es insgesamt drei EBM-Positionen.