Krankenfahrten
Neuer Vordruck greift!
Bei der Verordnung von Krankenfahrten müssen Praxen seit diesem Monat aufpassen, seit 1. April gilt das überarbeitete Formular 4 „Verordnung einer Krankenbeförderung“.
Bisher verwendete Vordrucke dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Die Änderung ist nötig geworden, um Anpassungen in der GBA-Richtlinie zum Krankentransport und gesetzliche Änderungen abzubilden.
Auch das Online-Lernprogramm „Praxiswissen Quickcheck“ der AOK, das konkrete Fallbeispiele beinhaltet, wurde aufgrund der neuen Vorgaben überarbeitet. (eb)
Zum Quickcheck: www.aok-gesundheitspartner.de (Webcode W43870)