Online-Lernprogramm

So klappt die Verordnung von Heilmitteln und Co.

Die Verordnung von Heilmitteln oder häuslicher Krankenpflege bereitet immer wieder Schwierigkeiten in den Praxen. Online-Lernprogramme der AOK unterstützen Praxisteams bei der richtigen Vorgehensweise.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Interessant für Teamschulungen: „Praxiswissen Quickcheck“ erläutert die Klippen der Verordnung an konkreten Fallbeispielen.

Interessant für Teamschulungen: „Praxiswissen Quickcheck“ erläutert die Klippen der Verordnung an konkreten Fallbeispielen.

© Syda Productions / fotolia.com

BERLIN. Die 75-jährige Frau Sommer war wegen eines Schlaganfalls im Krankenhaus und erhält zehnmal Sprachtherapie, die ihr der Neurologe verordnet hat.

Die letzte Behandlung war vor einer Woche. Für die weitere Nachsorge geht Frau Sommer doch lieber zu ihrer wesentlich näher gelegenen Hausärztin.

Der Neurologe hat ihr die bisherigen Befundberichte und schriftliche Informationen zu den bisherigen Maßnahmen mitgegeben. Die Hausärztin stellt weiteren Therapiebedarf fest und verordnet weitere Sprachtherapiebehandlungen.

Doch um was handelt es sich nun: eine Folge- oder wegen des Arztwechsels doch wieder eine Erstverordnung? Und betrifft die Verordnung nun denselben Regelfall?

Es sind Fälle und Fragen wie diese, die den Zeitaufwand für die Verordnung von Heilmitteln, aber auch von Pflegeleistungen oder Krankenfahrten in den Praxen steigen lassen.

Und die nicht selten zu Rückfragen der entsprechenden Leistungserbringer (z.B. Physiotherapeuten) führen. Denn zu schnell ist beim Ausfüllen der Verordnung unbewusst ein Fehler passiert.

Fälle aus dem Beratungsalltag

Die Online-Lernprogramme der AOK setzen genau hier an. Anhand konkreter Fallbeispiele - wie dem Fall von Frau Sommer - beleuchten die einzelnen Lernprogramme die Klippen bei der Verordnung.

Die Fallbeispiele stammen dabei tatsächlich aus der Praxis: Sie wurden von Experten der AOKs und des AOK-Bundesverbandes erarbeitet.

Dabei hat sich die AOK, wie sie berichtet, an den konkreten Fällen und Fehlern orientiert, mit denen die Sachbearbeiter täglich zu tun haben. Im "Praxiswissen Quickcheck Logopädie" arbeiten sich die Teilnehmer etwa durch sechs Fallbeispiele.

Im "Praxiswissen Quickcheck Physikalische Therapie" sind es zehn Fallbeispiele.

Das Interessante an dem Lernprogramm: Es wird immer im jeweils notwendigen Musterformular genau abgebildet, wo und was die Praxis eintragen muss, damit Krankenfahrten genehmigt und Heilmittelverordnungen ohne Verzögerungen begonnen und von Therapeuten ohne unnötige Verzögerungen abgerechnet werden können.

Die Praxisteams finden die Formular-Abbildungen im Informationsteil des Programms, der mit einem Klick über den Button "Praxiswissen" erreicht wird. Hier finden sich zudem detaillierte Informationen darüber, was bei der Verordnung zu beachten ist.

Bleiben wir beim Beispiel Logopädie: Seit Juli 2014 muss auf jeder Heilmittelverordnung grundsätzlich der therapierelevante ICD-10-Code vermerkt sein, nachdem dies bis dahin nur bei Praxisbesonderheiten und Verordnungen einer langfristigen Genehmigung gefordert war.

Bei Bedarf können die Teams unter "Praxiswissen" zudem direkt in die entsprechenden Passagen der Richtlinien, die die Fallbeispiele betreffen, hineinklicken.

Erstes Programm startete 2011

Praxiswissen Quickcheck

Vier verschiedene Online-Lernprogramme hat die AOK bislang aufgelegt – zur häuslichen Krankenpflege, zur Verordnung von Physikalischer Therapie, zur Verordnung von Krankenfahrten und zur Verordnung von Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.

Anhand von Fallbeispielen und einem umfangreichen Informationsteil über die Verordnung können sich Praxisteams informieren.

Ausbau geplant: Das Angebot der „Praxiswissen Quickchecks“ soll Schritt für Schritt um weitere Themen ergänzt werden. Dazu liegen bereits Vorschläge von Nutzern und den Experten der AOKs vor.

www.aok-gesundheitspartner.de

Insgesamt vier Lernprogramme gibt es bereits. Das erste Programm zur Verordnung von Häuslicher Krankenpflege ist 2011 gestartet, 2012 folgten die Programme zur Verordnung von Physikalischer Therapie und zur Verordnung von Krankenfahrten.

Den "Praxiswissen Quickcheck" zur Verordnung von Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie - also zur Logopädie - gibt es seit Ende 2013.

Im Lernprogramm "Häusliche Krankenpflege" können Praxisteams anhand von konkreten Praxisbeispielen wie "Anleitung zur Behandlungspflege", "Dekubitusbehandlung" oder "Hilfe bei Kompressionsstrümpfen" durchspielen, was beim Ausfüllen der HKP-Verordnung wichtig und zu beachten ist.

In einem umfangreichen Wissensteil haben Ärzte und Medizinische Fachangestellte die Möglichkeit, detaillierte Informationen zum richtigen Ausfüllen des Formulars abzurufen.

Das Programm gibt ihnen den entscheidenden Überblick um zeitsparend und richtig zu verordnen und handlungssicher störende Rückfragen seitens der Leistungserbringer und Krankenkasse zu vermeiden.

Bislang haben laut AOK mehr als 6000 Nutzer die Online-Lernprogramme vollständig durchlaufen und sich das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme ausgedruckt.

Denn auch das bietet der "Praxiswissen Quickchek": einen Nachweis über die Teilnahme, der vor allem für Medizinische Fachangestellte (MFA) interessant sein dürfte - um ihrem Chef nachzuweisen, dass sie sich fortgebildet haben oder auch als Schulungsbeleg fürs interne Qualitätsmanagement der Praxis.

Tipps zum Thema Krankenfahrt

Eine Herausforderung für die Praxen ist häufig auch die Verordnung von Krankenfahrten. Denn nicht jeder Patient hat einen Anspruch darauf und längst nicht jeder Patient kann verstehen, dass Krankenfahrten laut Richtlinie nur in Ausnahmefällen verordnet werden dürfen.

So muss zum Beispiel jede Fahrt im ambulanten Bereich "zwingend medizinisch notwendig" sein, damit sie verordnet werden kann. Die Voraussetzungen gelten bei Fahrten zur ambulanten Dialyse, zur onkologischen Strahlentherapie oder zur onkologischen Chemotherapie in der Regel als erfüllt.

Auch Patienten, die in die Pflegestufe 2 oder 3 eingestuft sind, haben in der Regel einen Anspruch auf eine Krankenfahrt. Welche weiteren Voraussetzungen für das Verordnen einer Krankenfahrt erfüllt werden müssen und welche weiteren Ausnahmen es gibt, wird ausführlich im Online-Lernprogramm "Krankenfahrt" thematisiert.

Diskussionsstoff fürs Team

Praxisteams können die Lernprogramme aber auch für eine Teamschulung nutzen. Denn wer eine Frage falsch beantwortet, wird direkt darauf hingewiesen und kann seine Antwort noch einmal überdenken bzw. sich über den Button "Praxiswissen" zusätzlich Infos aufrufen.

 Damit bietet das Lernprogramm Stoff für eine gemeinsame Fall-Besprechung.

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