Zahnfüllungen
Amalgam-Verbot greift ab 1. Januar
Zum neuen Jahr ist die Verwendung von Dentalamalgam weitgehend verboten. Die EU will mit dem Beschluss die Umwelt vor giftigem Quecksilber schützen. Gesundheitliche Gründe spielen nur eine untergeordnete Rolle.
Veröffentlicht:Berlin. Über die möglichen gesundheitlichen Folgen von Amalgam-Zahnfüllungen wird seit etlichen Jahren diskutiert. Mit Beginn des neuen Jahres ist die Verwendung von Dentalamalgam nun weitgehend verboten - allerdings nicht aus direkten gesundheitlichen Gründen. Vielmehr geht es bei dem EU-Beschluss darum, das in Amalgam enthaltene giftige Quecksilber besser aus der Umwelt zu verbannen.
Das Verbot betrifft ausschließlich neue Füllungen, es geht nicht um die Entfernung bereits vorhandener. Erachtet der Zahnarzt es etwa wegen hoher Kariesaktivität als medizinisch notwendig, Dentalamalgam zu nutzen, ist dies weiterhin erlaubt.
Eine Amalgamfüllung galt bisher für gesetzlich Krankenversicherte als einzige Kassenleistung für die Behandlung eines durch Karies geschädigten Zahnes. Künftig sind nun selbsthaftende Füllungen wie sogenannte Glasionomerzemente zuzahlungsfrei, die ohne zusätzliche Klebemittel angebracht werden können, wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) mitteilte.
Was ist Hintergrund des EU-Beschlusses?
Die EU setzt damit Beschlüsse des sogenannten Minamata-Übereinkommens von 2017 um, eines internationalen Vertrags zum Schutz vor Quecksilberemissionen. Ziel ist, die Verwendung von Quecksilber in Produkten zu reduzieren und so die Freisetzung in die Umwelt zu vermindern.
Mit Quecksilber versetzte Produkte wie Zahnamalgam und quecksilberhaltige Lampen stellen die größte verbleibende absichtliche Verwendung des Stoffes in der EU dar. Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr solcher Lampen sollen von 2026 an eingestellt werden. Früher wurde Quecksilber unter anderem auch in Batterien, Leuchtstoffröhren und Thermometern verwendet.
Einsatz war stark rückläufig
Verwendet werden alternativ bestimmte Kunststoffe, nicht-metallische Legierungen aus Keramik sowie Metalllegierungen aus Edelmetallen wie Gold. Der Einsatz von Dentalamalgam war in den letzten Jahrzehnten bereits stark rückläufig - vielfach, weil Menschen die grauen Füllungen unschön finden. Im Jahr 2022 bestanden daraus nur noch 2,4 Prozent der plastischen Restaurationen, die über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet wurden, wie es von der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) heißt.
Zu möglichen gesundheitlichen Risiken etwa der verwendeten Kunststoffe gibt es bisher kaum Ergebnisse aus Langzeitstudien. Zudem gelten Zahnfüllungen ohne Amalgam teils noch immer als weniger haltbar. (dpa)