Gesellschaftliche Debatte

Neuregelung der Sterbehilfe: Kammer-Chef Gehle warnt vor parlamentarischem Schnellschuss

Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat die nordrhein-westfälischen Bundestagsabgeordneten angeschrieben. Er fordert eine breite gesellschaftliche Diskussion über die Sterbehilfe.

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Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Dr. Hans-Albert Gehle fordert eine breite gesellschaftliche Diskussion über Sterbehilfe.

Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Dr. Hans-Albert Gehle fordert eine breite gesellschaftliche Diskussion über Sterbehilfe.

© Federico Gambarini / dpa / picture alliance

Münster. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Dr. Hans-Albert Gehle, fordert mehr Zeit für die Debatte über das Thema Sterbehilfe. In einem Brief an die nordrhein-westfälischen Bundestagsabgeordneten schreibt Gehle, dass man eine solch bedeutende Entscheidung nicht in der letzten Woche vor der Sommerpause in einer knapp zweistündigen Aussprache behandeln könne. „Solch ein parlamentarischer Schnellschuss wird diesem Thema in keiner Weise gerecht.“

Der ÄKWL-Präsident macht sich für eine intensive und ausführliche gesamtgesellschaftliche Debatte stark, in die alle relevanten Gruppen einbezogen werden sollten. Sie habe es seit der Aufhebung des Verbots der Sterbehilfe durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 nicht gegeben. „Was wir brauchen, ist mehr Zeit für einen tiefgehenden Austausch.“

Wichtige Diskussion über die Rolle der Ärzteschaft

Dabei muss es nach Einschätzung von Gehle insbesondere um die Rolle der Ärzteschaft gehen. Einerseits gebe es die Zusicherung, dass Ärztinnen und Ärzte keine Sterbehilfe leisten müssten, andererseits falle ihnen die Aufgabe zu, ein tödliches Medikament zu verordnen und über seine zielführende Anwendung zu informieren. Bei der ärztlichen Betreuung von Suizidwilligen gehe es nicht nur um schwer kranke Menschen in aussichtsloser Situation, sondern generell um Menschen mit Suizidwunsch, erläutert er.

Zwischen den verschiedenen Arten von Sterbewünschen müsse differenziert werden, der Gesetzgeber müsse hier für Klarheit sorgen. „Ärzte sind keine Sterbehelfer, sondern Sterbebegleiter für ihre schwerstkranken Patienten“, betont Gehle. „Die Begleitung sterbenskranker Menschen ist eine urärztliche Aufgabe – die Umsetzung des individuellen Rechts auf Selbsttötung ist keine Maxime für das ärztliche Handeln und darf es auch nicht werden.“ (iss)

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