Kommentar des Experten

Widersprüche und Ungereimtes in der Diabetologie - Teil 3

Macht die AOK Bayern einen großen Fehler? In der Serie "Widersprüche und Ungereimtes in der Diabetologie" gibt es heute einen aktuellen politischen Kommentar.

Von Prof. Hellmut Mehnert Veröffentlicht:

Unter den basal wirksamen Insulinen nimmt das Analog-Insulin Glargin (Lantus®) bekanntlich insofern eine Sonderstellung ein, als es im Gegensatz zum NPH-Insulin mit einem flachen Wirkspiegel, also mit deutlich reduzierter Hypoglykämierate, den Blutzucker senkt und als einziges Präparat 24 Stunden wirksam ist.

Nicht zuletzt deswegen wird das weltweit am meisten verordnete Insulinpräparat von mehr als sechs Millionen (in Deutschland mehr als 400 000) Diabetikern erfolgreich verwendet. Die Akzeptanz durch die Patienten ist dementsprechend sehr gut (siehe ACCORD-Studie).

Aus all diesen Gründen und weil die Gesamtkosten der Glargin-Therapie (inclusive für Blutzuckerteststreifen und für stationäre Behandlung) trotz höheren Preises der Glargin-Einzeldosis nicht höher sind als bei anderen Insulinen, haben bereits über 95 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen mit dem Hersteller Mehrwert- (Kooperations-) Verträge abgeschlossen, die eine Verordnung von Glargin ohne Probleme ermöglichen.

Auch der AOK-Bundesverband hat sich diesem Verhalten angeschlossen, sodass alle deutschen AOK solche Mehrwert-Verträge abgeschlossen haben - bis auf die AOK Bayern. Als Jahrzehnte ausschließlich in Bayern tätiger Arzt habe ich die AOK Bayern als eine stets hilfsbereite und patientenfreundliche Institution kennen gelernt, die die Zusammenarbeit durchweg erfreulich gestaltete.

Umso unverständlicher ist jetzt das Ausscheren dieser AOK von den bundesweiten Empfehlungen, zumal der Hersteller bei - aufgrund der Studienlage gänzlich unwahrscheinlichem - Überschreiten der Gesamtkosten für einen entsprechenden finanziellen Ausgleich geradestehen und die Umstellung auf andere (auch Analog-) Insuline deutliche Mehrkosten verursachen würde, wie mehrere Studien eindrucksvoll gezeigt haben.

Dennoch will die AOK Bayern die durch die Glargin-Verordnung entstehenden Kosten nicht mehr ersetzen, es sei denn, dass der Patient unter einem anderen Insulin vermehrt Hypoglykämien erleidet.Was hätte dies für Konsequenzen?

1. Glargin-Patienten müssten umgestellt werden und dürften erst nach dem Auftreten von Hypoglykämien unter anderen Insulinen wieder Glargin erhalten. Das ist - schlicht gesagt - unethisch! Soll ein Patient also erst eine schwere Hypoglykämie erleiden (Cave: Kardiovaskuläre Schäden und Demenz)? Sollen Patienten sich absurderweise womöglich eine Überdosis des anderen Insulins bewusst spritzen, um wieder "ihr" Glargin-Insulin zu erhalten?

2. Ähnliche Probleme ergeben sich auch für die erstmals Insulin-bedürftig werdenden Diabetiker, denen dann ebenso die Glargin-Vorteile vorenthalten würden.

3. Bei der für jedermann möglichen Alternative, die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, würden eventuell nicht wenige Patienten davon Gebrauch machen, da andere gesetzliche Krankenkassen ohne weiteres Glargin bezahlen. Dies wäre bedauerlich, da es sich - wie dargelegt - bei der AOK Bayern um eine ansonsten vorzügliche gesetzliche Krankenkasse handelt.

Gehen in Bayern die Uhren wirklich anders, wie seinerseits ein prominenter Politiker anmerkte? Wir hoffen: Nein!

Patienten und Ärzte erwarten deswegen eine schleunige Revidierung des unverständlichen vorläufigen Beschlusses der AOK Bayern.

Diabetologie, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten - diesen Themen widmet sich Professor Hellmut Mehnert seit über 50 Jahren.

1967 hat Mehnert die weltweit größte Diabetes-Früherfassungsaktion gemacht.

Er hat auch das erste und größte Schulungszentrum für Diabetiker in Deutschland ins Leben gerufen.

Mehnert ist Träger der Paracelsus-Medaille, der höchsten Auszeichnung der Deutschen Ärzteschaft.

Lesen Sie dazu auch: Widersprüche und Ungereimtes in der Diabetologie - Teil 1 Widersprüche und Ungereimtes in der Diabetologie - Teil 2 Widersprüche und Ungereimtes in der Diabetologie - Teil 3 Widersprüche und Ungereimtes in der Diabetologie - Teil 4 Widersprüche und Ungereimtes in der Diabetologie - Teil 5

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