Daten des Sozialministeriums Baden-Württemberg
3,3 Prozent aller Pflege-Beschäftigten im Südwesten sind Leiharbeiter
Seit 2015 hat die Leiharbeit in der Pflege in Baden-Württemberg deutlich zugenommen. Doch der Anteil dieser Arbeitnehmer ist noch gering – und der Gesetzgeber hat die Daumenschrauben angezogen.
Veröffentlicht:Stuttgart. Der Anteil der Leiharbeiter unter den in der Pflege beschäftigten Arbeitnehmern in Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr 3,3 Prozent betragen. Im Jahr 2015 waren es dagegen noch 1,1 Prozent.
Das hat das Landessozialministerium auf eine Anfrage der CDU-Fraktion im Landtag hin mitgeteilt. Von den im vergangenen Jahr rund 200.000 Beschäftigten in der Pflege sind demnach 4.641 Personen für ein Leiharbeiter-Unternehmen tätig gewesen. Rund ein Drittel aller Pflegeeinrichtungen im Südwesten beschäftigt Leihkräfte. In diesen Einrichtungen macht diese Gruppe dann knapp 15 Prozent aller Pflegebeschäftigten aus, heißt es in der Antwort.
Die Löhne in der Gruppe der Pflege-Leiharbeiter sind seit Juni 2015 stärker gestiegen, als dies bei Beschäftigten in Festanstellung der Fall gewesen ist. So stieg bei Pflegefachkräften der Median des Bruttoentgelts seitdem von 3149 auf 3864 Euro (Juni 2022), das entspricht einem Plus von 22,7 Prozent. Bei Leiharbeitskräften in der Pflege fiel der Zuwachs im gleichen Zeitraum mit 73,1 Prozent jedoch viel stärker aus – von 2305 auf 3990 Euro.
Seit Juli ist die Refinanzierung der Mehrkosten für Leiharbeit verboten
Diese Zahlen spiegelten jedoch nur wider, was die Verleihbetriebe den Arbeitnehmern zahlen, nicht jedoch die Kosten, die den Pflegeheimen selbst in Rechnung gestellt werden. Hierzu verweist das Sozialministerium auf eine „Blitzumfrage“ des Deutschen Krankenhausinstituts vom November 2022. Hier kam das Institut zu dem Ergebnis, dass die Personalkosten für Leiharbeitskräfte um 92 Prozent pro Krankenhaus höher lagen als für vergleichbar festangestellte Mitarbeiter.
Dabei hätten Verbände der Leistungserbringer aus der Langzeitpflege mitgeteilt, dass die Mehrkosten des Leasings in den Pflegesatzverhandlungen der stationären Heime in der Vergangenheit nicht refinanziert wurden. Seit 1. Juli dieses Jahres ist die Finanzierung der Mehrkosten von Leiharbeit durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verboten.
Komplettes Verbot der Leiharbeit in der Pflege ist fraglich
Keine Daten hat das Sozialministerium nach eigenen Angaben dazu, welche Mehrkosten den Stadt- und Landkreisen sowie Kommunalverbänden durch Leiharbeit in der Pflege entstanden ist. Da die Leiharbeitsfirmen keine Verträge mit einer Kranken- oder Pflegekasse hätten, könnten sie auch nicht zur Beteiligung an den Ausbildungskosten für Pflegefachkräfte herangezogen werden, heißt es weiter.
Denkbar sei es zwar, analog zum Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der Bauwirtschaft oder der fleischverarbeitenden Industrie, Leiharbeit in der Pflege vollständig zu verbieten. Allerdings wäre es „sehr fraglich, ob ein vollständiges Verbot verfassungsrechtlich zu rechtfertigen wäre. Immerhin läge ein Eingriff erheblichen Gewichts in die Berufsausübungsfreiheit vor“, erläutert das Ministerium.
Ein Antrag Bayerns im Bundesrat, mit dem der Bund aufgefordert wird, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Begrenzung der Leiharbeit in der Pflege auszuschöpfen, wird „im Grundsatz“ von der baden-württembergischen Landesregierung unterstützt, heißt es. (fst)