Für Mahnungen und gescheiterte Abbuchungen dürfen Unternehmen ihren Privatkunden nur die tatsächlich entstehenden Kosten berechnen. Drei Euro für eine Mahnung und fünf Euro für eine Rücklastschrift sind danach überhöht, wie das Landgericht Düsseldorf entschied (Az.: 12 O 195/15).
Der Vertrauensvorschuss, den die Spitze der Bundesärztekammer in Sachen GOÄ-Novelle von den Ärztetagen in den vergangenen Jahren bekommen hat, ist beachtlich. Doch das Vorhaben kam lange kaum voran. Jetzt beginnt sich der Vorhang zu lüften.
Die GOÄ-Novelle sorgt derzeit für schlechte Stimmung in der Ärzteschaft. In einem Brief an die Bundeszahnärztekammer zeigt BÄK-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery Unverständnis für Äußerungen der Zahnärzte.
Herbstzeit ist Impfzeit: Bekanntlich wird die Pneumokokkenimpfung und die jährlich fällige Grippeschutzimpfung von der STIKO für Patienten ab 60 Jahren empfohlen, die Impfraten liegen jedoch um oder sogar unter 50 Prozent.
Der Winter kommt. Und er treibt wieder viele Schnupfengeplagte in die Wartezimmer. Was Ärzte bei der Abrechnung beachten müssen, erklärt unser Abrechnungsexperte.
Die Bundesversammlung der Zahnärzte hat sich am Wochenende in Sachen GOÄ hinter ihre Spitze gestellt. Aus den Beschlüssen zur Gebührenordnung spricht Skepsis.
Das geplante Paragrafenwerk der neuen GOÄ sieht einige massive Änderungen vor - unter anderem beim Gebührenrahmen und bei der Abrechnung von Leistungen außerhalb des Fachgebiets.