Mit der Unterstützung des Landes Berlin kam die Charité trotz der Behandlung der schwersten Corona-Fälle wirtschaftlich glimpflich durch das vergangene Jahr.
Krankenhäuser dürfen während der Pandemie nur noch medizinisch dringliche Eingriffe durchführen. Damit bestätigt das Gericht die entsprechende Corona-Verordnung. Geklagt hatten zwei Notfallkliniken.