(shl). Medizinische Versorgungszentren haben sich in der vertragsärztlichen Versorgung etabliert. Eine Informationsveranstaltung anlässlich des diesjährigen Hauptstadtkongresses geht auf die Rahmenbedingungen ein.
Hygiene ist und bleibt ein wichtiges Thema in den Arztpraxen. Dabei hat in der Vergangenheit immer wieder ein Aspekt Ärger gemacht: die Aufbereitung von Medizinprodukten.
Rabattverträge sind knapp an ihrer Stilllegung vorbeigeschrammt: Gesundheitspolitiker der Union hatten sich ursprünglich dafür ausgesprochen, das generelle Substitutionsgebot für den Apotheker bei rabattierten Festbetragsarzneien zu kippen. Im Arzneisparpaket, auf das sich die Koalition dann geeinigt hat, liest sich das anders: Rabattverträge bleiben erhalten, werden aber 'weiterentwickelt'.
Hauptstadtkongress
Nimmt man die Häufigkeit zum Maßstab, in der Begriffe das Leitmotiv von Podiumsdiskussionen bilden, dann ist die Priorisierung von Leistungen ein Modethema. Auch der Hauptstadtkongress fragt: 'Priorisierung statt heimlicher Rationierung?'
Im April 2007 ist die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) neu im Paragraf 37 SGB V verankert worden. Das Ziel: Gesetzlich Krankenversicherte, die an einer weit fortgeschrittenen und unheilbaren Erkrankung leiden und in ihrer letzten Lebensphase einer besonders aufwändigen oder speziellen Versorgung bedürfen, sollen in der eigenen häuslichen Umgebung und in Würde sterben können.