Bis zum 11. Februar müssen Arztpraxen den Entgeltnachweis für ihren Betrieb an die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gesendet haben. Wie die BGW meldet, gelte dies trotz bevorstehender Änderungen im Meldeverfahren auch für 2016.