Unfallversicherung
Frist läuft bis Anfang Februar
HAMBURG. Bis zum 11. Februar müssen Arztpraxen den Entgeltnachweis für ihren Betrieb an die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gesendet haben.
Wie die BGW meldet, gelte dies trotz bevorstehender Änderungen im Meldeverfahren auch für 2016. Übermittelt wird die Lohnsumme des Jahres 2015, ohne das Entgelt des Praxisinhabers.
Die Angaben seien notwendig, um die Beiträge zur beruflichen Unfallversicherung individuell bestimmen zu können. Reiche eine Praxis keinen Nachweis ein, müsse die BGW die Jahresentgelte schätzen, heißt es.
"Die Beitragsberechnung für den Betrieb wird damit ungenauer. Dies wirkt sich meist nachteilig für das Unternehmen aus", so die BGW. (reh)