Zum 1. Januar hat sich im Formularbereich der Praxissoftware einiges geändert: Für Muster 1 (AU-Bescheinigung) und Muster 52 (Anfrage bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit) sind neue Vordrucke in der Software hinterlegt, meldet die KBV. Das gilt zumindest in den von der KBV zertifizierten Systemen.