SARS-CoV-2
Bayern startet mit Boosterimpfungen gegen COVID-19
Im Freistaat Bayern können ab sofort Pflegebedürftige und Ältere Corona-Auffrischungsimpfungen erhalten. In Altenheimen greift zudem die 3G-Regel für Besucher und Beschäftigte – unabhängig von der Inzidenz.
Veröffentlicht:Berlin/München. Bayern bereitet seine Altenheime auf den Coronavirus-Schutz im Herbst und Winter vor. Ab sofort sind im Freistaat Boosterimpfungen für bestimmte Personengruppen möglich – begonnen werde in den Pflegeeinrichtungen, teilte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Montag mit.
Voraussetzung für die Drittimpfung sei, dass die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliege, erläuterte Holetschek. Vorgesehen sei ein mRNA-Impfstoff für die dritte Spritze – unabhängig davon, mit welchem Impfstoff die erste Impfserie abgeschlossen worden sei.
Zweitimpfung muss mindestens ein halbes Jahr zurück liegen
Laut Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz von Anfang August sollen sich die Drittimpfungen zunächst vor allem an Altenheimbewohner sowie Menschen richten, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben. Auch Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression, Pflegebedürftige in der eigenen Häuslichkeit und Menschen ab 80 Jahren sollen bevorzugt drittgeimpft werden. Dabei sollen sie zunächst durch ihre Ärzte eine Auffrischungsimpfung erhalten. Staatliche Angebote für Boosterimpfungen sind ergänzend vorgesehen.
Holetschek wies daraufhin, dass es bislang noch keine Aufklärungsbögen gebe, die Boosterimpfungen zum Gegenstand hätten. Daher erfolge die Aufklärung zunächst mündlich durch den Arzt.
Er erwarte keinen Ansturm auf die Impfzentren, da dies „kein allgemeiner Aufruf zu Auffrischungsimpfungen“ sei, sagte Holetschek. Die Auffrischungsimpfungen gingen auch nicht zulasten der Erst- und Zweitimpfungen. „Erstimpfungen haben weiterhin höchste Priorität.“ Pflegekräfte, die sich noch nicht hätten impfen lassen, sollten sich mitimpfen lassen, wenn ein mobiles Team für Auffrischungen vorbeikomme, empfahl der Minister.
Holetschek: „Dürfen uns auf Erfolg nicht ausruhen“
Darüber hinaus gilt in Bayern ab diesem Montag die 3G-Regel für Alten- und Pflegeheime. Demnach müssen sich nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte und Besucher auf das SARS-CoV-2-Virus testen lassen. Die Testpflicht gilt unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz. Pflegebeschäftigte müssen sich an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche, in der sie zum Dienst eingeteilt sind, testen lassen. Dasselbe gilt für Beschäftigte in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.
Es gehe darum, besonders gefährdete Gruppen zu schützen, sagte Holetschek. Besonders durch die Impfungen habe sich die Situation in den Altenheimen stark verbessert. „Doch auf diesem Erfolg dürfen wir uns nicht ausruhen.“ (hom)