Delegiertenversammlung
Hausärzteverband Hessen fordert sofortige Wiedereinführung der Telefon-AU
Die aktuelle Infektwelle bringt die Hausarztpraxen schon wieder an ihre Kapazitätsgrenze. Zeit, die Telefon-AU schnellstens wieder einzuführen, fordert der Hausärzteverband in Hessen.
Veröffentlicht:Hattersheim/Bad Soden-Salmünster. Corona, Grippe und Erkältungen: Die Hausarztpraxen arbeiten in der aktuellen Infektwelle an ihren Kapazitätsgrenzen. Der Hausärzteverband Hessen (HÄVH) fordert von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die telefonische Krankschreibung für in den Praxen bekannte Patientinnen und Patienten kurzfristig wieder einzuführen.
Es sei nicht sinnvoll, damit zu warten, bis der Gemeinsame Bundesausschuss Ende Januar eine dauerhafte Lösung verabschiedet habe, die dann erst ab März 2024 gelte, heißt es in einer Resolution der Delegiertenversammlung des HÄVH, die am Wochenende in Bad Soden-Salmünster tagte. „Die Möglichkeit, sich per Telefon krankschreiben zu lassen, entlastet Arztpraxen und reduziert Infektionsgefahren – und die Infektwelle ist noch nicht auf dem Höhepunkt“, so die Delegierten.
Mehr Zeit für andere Patientinnen und Patienten
„Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat sich bei bereits in der Praxis bekannten Patientinnen und Patienten gut bewährt, vor allem bei Infekten und leichten Erkrankungen“, sagt Christian Sommerbrodt, der erste Vorsitzende des HÄVH laut Mitteilung des Landesverbands. „Sie trägt dazu bei, Ansteckungen in vollen Wartezimmern zu senken. Und die Patientinnen und Patienten müssen keine Auto- oder Busfahrt auf sich nehmen, nur um eine Krankschreibung zu erhalten“, so der Hausarzt aus Wiesbaden. „Nicht zuletzt haben die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen, die ohnehin schon mit Bürokratie überlastet sind, mehr Zeit für andere Patientinnen und Patienten“.
Zur Erinnerung: Die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, war während der Corona-Krise eingeführt worden. Die Regelung war nach mehrmaliger Unterbrechung und dann wieder Verlängerung am 1. April 2023 ausgelaufen. Eine Krankschreibung nach Videosprechstunde ist allerdings auch aktuell weiterhin unter bestimmten Bedingungen möglich.
Arzt oder Ärztin müssen Patienten kennen
Im Juni dieses Jahres hatte die Ampel-Koalition beschlossen, die Telefon-AU ab März 2024 in die Regelversorgung aufzunehmen. Sie hatte den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt, eine dauerhafte Lösung zu verabschieden. Die Vorgabe: Eine telefonische Krankschreibung soll erlaubt sein, wenn der Versicherte dem Arzt bekannt ist und es sich nicht um eine „schwere Symptomatik“ handelt.
Erst in der vergangenen Woche hatten auch die Gesundheitsminister der Länder eine schnelle Wiedereinführung der Telefon-AU gefordert. (ger)