Beschluss der Vertreterversammlung
Kammer Baden-Württemberg erhöht Verwaltungsumlage
Einnahmen stagnieren, Ausgaben steigen: Die Vertreter haben angesichts sich abzeichnender Defizite die Bemessungsgrundlage für die Kammerbeiträge deutlich erhöht.
Veröffentlicht:
„Ein Stillstand oder Rückschritt der Kammer wäre ein absoluter Bärendienst an den Kolleginnen und Kollegen“: Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Ärztekammer Baden-Württemberg.
© Dr. Oliver Erens
Stuttgart. Die Vertreterversammlung (VV) der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat am Samstag die Verwaltungsumlage für Mitglieder ab dem kommenden Jahr deutlich von 0,44 auf 0,58 Prozent erhöht.
Der sogenannte Beitragsfaktor von 0,44 Prozent gilt seit 2020. Bereits bei der VV im Juli hatten Rechnungsführerin Dr. Gisa Weißgerber und der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Professor Michael Faist, auf ein „nie dagewesenes Defizit sowie stagnierende Beitragseinnahmen“ im Kammerhaushalt hingewiesen.
Diese Entwicklung bestätigte Kammer-Präsident Dr. Wolfgang Miller am Wochenende: Stagnierende Einnahmen stünden steigenden Ausgaben bedingt unter anderem durch Corona-Aufholeffekte, zusätzliche Aufgaben durch die Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen in der EDV oder etwa die hohe Inflation gegenüber, so dass 2024 eine „deutliche Erhöhung der Mitgliedsbeiträge notwendig“ sei.
Kammer sieht sich bei Beitragserhebung im bundesweiten Mittelfeld
Aus Sicht von Miller gab es zu diesem Schritt keine Alternativen: Die Kammer müsse ihre gesetzlichen Aufgaben nach dem Heilberufe-Kammergesetz weiter erfüllen. „Ein Stillstand oder Rückschritt der Kammer wäre ein absoluter Bärendienst an den Kolleginnen und Kollegen“, sagte Miller laut einer Mitteilung vom Sonntag.
Den Verantwortlichen sei es „alles andere als leichtgefallen, einen Haushaltsansatz vorzulegen, der eine so deutliche Erhöhung des Beitragsfaktors nach sich zieht.“ Mit dem Beitragsfaktor von 0,58 Prozent liege Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich im Mittelfeld, betonte die Kammer. Grundlage der Beitragsbemessung für die Umlage sind Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes aus ärztlicher Tätigkeit.
Erhöht wurden neben dem Beitragsfaktor auch der pauschale Jahresbeitrag für freiwillige Kammermitglieder von 150 auf 250 Euro und der jährliche Höchstbetrag von 5.000 auf 6.000 Euro. Zudem steigt der jährliche Mindestbeitrag 40 auf 50 Euro für Ärztinnen und Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit. Der gleiche Betrag gelte, wenn die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit unter 10.000 Euro pro Jahr liegen, heißt es. (fst)