Gesetzesnovelle

Krebsregister in Hessen soll weiter gestärkt werden

Seit 2001 werden im hessischen Krebsregister Daten zu onkologischen Behandlungen erfasst und ausgewertet. Nun steht eine Novelle des Krebsregistergesetzes an.

Von Andrea Löbbecke Veröffentlicht:
Die Pläne der Landesregierung zur Novelle des Krebsregistergesetzes stießen im Wiesbadener Landtag überwiegend auf Zustimmung.

Die Pläne der Landesregierung zur Novelle des Krebsregistergesetzes stießen im Wiesbadener Landtag überwiegend auf Zustimmung.

© Frank Rumpenhorst/dpa

Wiesbaden. Hessen will mit einer Reform seines Krebsregisters diese Daten künftig noch besser im Kampf gegen die Krankheit nutzen.

„Je mehr Informationen zu einer Krebserkrankung, der angewandten Therapie und ihrem Ergebnis vorliegen, desto höher sind die Chancen, Therapieerfolge sichtbar zu machen sowie Lücken in der onkologischen Versorgung zu erkennen und zu beheben“, sagte Sozialminister Kai Klose (Grüne) am Mittwoch im Landtag in Wiesbaden.

Mit der Novelle des Krebsregistergesetzes sollen nach seinen Worten unter anderem die Qualität der Daten steigen und die Rechte der Patienten und Patientinnen gestärkt werden.

Außerdem soll künftig ein Ordnungswidrigkeitsverfahren möglich sein, wenn gegen die Meldepflicht für Krebserkrankungen verstoßen wird. „Erstmals führen wir auch eine Löschfrist der erhobenen Daten zehn Jahre nach der letzten Meldung ein“, erläuterte Klose bei der Einbringung des Gesetzentwurfs.

Um mehr Meldungen zu bekommen, sollen künftig auch nicht mehr nur angestellte Ärztinnen und Ärzte allein für die Krebsregistrierung verantwortlich sein, sondern auch die Leitungen von Einrichtungen, in denen Tumorpatienten behandelt werden. Nach den Plänen der Landesregierung soll das hessische Krebsregister künftig selbst Forschung betreiben und seine Daten auch anderen Institutionen zur Verfügung stellen können.

Krebsregister künftig im Landesgesundheitsamt angesiedelt

Die epidemiologische Krebsregistrierung in Hessen ist seit 2001 gesetzlich verankert und wird seit 2006 auf Landesebene flächendeckend umgesetzt, wie das Sozialministerium erklärte. Hessische (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die an der Behandlung bösartiger Tumorerkrankungen mitwirken, sind dazu verpflichtet, Informationen zu übermitteln. Seit 2023 ist das Krebsregister im neuen Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege angesiedelt.

Die Pläne der Landesregierung stießen im Landtag überwiegend auf Zustimmung. „Mit dem Krebsregistergesetz lässt sich die Behandlung und im Idealfall die Heilung einer der häufigsten und heimtückischsten Erkrankungen verbessern“, sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Daniela Sommer. Bei der anstehenden Gesetzesreform müsse es unter anderem um den Abbau unnötiger bürokratischer Hürden sowie Fragen der Finanzierung gehen.

Überwiegend Zustimmung im Landtag

Auch der FDP-Abgeordnete Yanki Pürsün begrüßte die Weiterentwicklung des Krebsregisters. Allerdings hätten die geplanten Sanktionen für Nicht-Melder früher kommen müssen, sagte er. Volker Richter von der AfD-Fraktion nannte den Kampf gegen Krebs eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“.

Die Vertreterin der Linksfraktion, Petra Heimer, rief alle Menschen dazu auf, das Angebot von Vorsorgeuntersuchungen zu nutzen. Sie forderte, bei der Datenerfassung künftig auch zu berücksichtigen, ob eine Krebserkrankung möglicherweise etwas mit dem Arbeitsplatz des Patienten zu tun hat.

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2021 rund 99.500 Hessinnen und Hessen mit der Diagnose Krebs in einem deutschen Krankenhaus behandelt. Mit einem deutlichen Abstand von rund 21 Prozent führten demnach „Bösartige Neubildungen der Verdauungsorgane“ zu einer stationären Aufnahme. An zweiter Stelle habe die Diagnose „Bösartige Neubildungen der Atmungsorgane und sonstiger intrathorakaler Organe“ (14 Prozent) gestanden. (dpa)

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