Klinikreform
Regierungsfraktionen pochen auf eigene Krankenhausplanung für NRW
Dass die Versorgungsstandards und die Finanzierung in den Krankenhäusern einen Neustart brauchen, ist unstrittig – der Weg dahin ist es nicht. Kräftemessen zwischen Lauterbach und Laumann auf offener Bühne. Inzwischen hat sich der Ton aber wieder geändert.
Veröffentlicht:Düsseldorf. CDU und Grüne wollen die Krankenhausreform für Nordrhein-Westfalen trotz Unstimmigkeiten mit dem Bund in den vergangenen Wochen wie geplant fortsetzen. In einem Antrag an den Düsseldorfer Landtag, über den am Mittwoch im Parlament abgestimmt werden soll, pochen sie darauf, die Krankenhausplanung sei eine „originäre Aufgabe der Länder“. Deshalb solle die Landesregierung darauf hinwirken, dass die Reformpläne von Bund und NRW ineinandergreifen und an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) appellieren, „zu einem konstruktiven Dialog zurückzukehren“.
Lauterbach (SPD) hatte vor zwei Wochen seinen NRW-Kollegen Laumann gewarnt, die bereits eingeleitete Krankenhausreform für das bevölkerungsreichste Bundesland im Alleingang weiter durchzuziehen. Laumanns Reform hätte „keine Geldflüsse zur Folge“.
Im Interview der „Rheinischen Post“ bezeichnete Laumann die Zusammenarbeit mit Lauterbach inzwischen wieder als gut. Auf die Frage, ob die NRW-Krankenhausplanung nach Inkrafttreten der Bundesreform unverändert fortbestehen könne oder womöglich doch nachjustiert werden müsse, erklärte Laumann: „Die Fachleute aus Bund und Ländern beschäftigen sich jetzt noch mit der Ausgestaltung. Das wird man dann sehen müssen.“ Aber Experten – auch aus der Regierungskommission – hätten schon immer gesagt, dass die NRW-Krankenhausplanung mit der Reform des Bundes kompatibel sei.
Laumann: Regionale Herausforderungen berücksichtigen
Die Krankenhausplanung sei nun mal sehr stark Sache der Länder, und das werde inzwischen auch vom Bund so akzeptiert. „Es ist gut, dass wir jetzt eine bundesweit einheitliche Leistungsgruppensystematik bekommen, die dann aber vor Ort je nach den Anforderungen der Regionen umgesetzt wird“, erläuterte der NRW-Gesundheitsminister im „RP“-Interview. Im Rheinland mit den zahlreichen Unikliniken seien die Herausforderungen andere als in Westfalen. „Und da kann man nicht einfach eine landesweite Schablone darüber stülpen“, sagte er.
Zuletzt hatte Lauterbach eingelenkt und auf Wunsch der Länder eine flexiblere Zuordnung der Krankenhäuser nach unterschiedlichen Angebotsstufen in Aussicht gestellt. Als Orientierung für die Entwicklung von Leistungsgruppen für die Kliniken will er nun Vorarbeiten aus NRW mit 64 Gruppen aufgreifen, die er am vergangenen Donnerstag als „eine sehr gute Grundlage“ bezeichnet hatte.
Das Bundesgesundheitsministerium will bis Ende April einen neuen Vorschlag zur Krankenhausreform vorlegen. Auf der Grundlage sollen konkrete Auswirkungen der Reform modelliert werden können.
Die Koalitionsfraktionen kritisierten in ihrem Antrag, Lauterbach habe mit seinen damaligen Warnungen Irritationen und Unruhe in der Krankenhauslandschaft ausgelöst und die im Grundgesetz garantierten Zuständigkeiten der Länder für die Krankenhausplanung grundsätzlich in Frage gestellt. Die Landesregierung müsse sich auf Bundesebene für die verfassungsrechtlich verankerte Länderkompetenz stark machen und auf eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhauskosten hinwirken.
Abkehr von der „Planungsgröße Bett“
Der neue Krankenhausplan für NRW ermögliche eine bessere Steuerung und Koordination der Versorgung durch Abkehr von der „Planungsgröße Bett“, argumentieren CDU und Grüne. „Damit plant Nordrhein-Westfalen näher an der Realität, rückt die Qualität der Versorgung in den Fokus, sichert eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung und beendet nicht zuletzt den ruinösen Wettbewerb um Patienten, Fallzahlen und Personal.“ Die Landesregierung flankiere die Umsetzung der Krankenhausplanung mit rund 2,5 Milliarden Euro.
„Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen über die Versorgungskonzepte in den Regionen“, so die Regierungsfraktionen. Es gehe darum, welches Krankenhaus künftig ganz konkret welches Leistungsspektrum vor Ort anbiete. (dpa)