Kampagne gestartet
Widerstand der Tierärzte gegen Antibiotikaverbot in der Tierhaltung
Nur etwa fünf Prozent der Antibiotikaresistenzen stammten aus der Tierhaltung, argumentiert ein Veterinärverband – und macht Front gegen geplante EU-Verordnung.
Veröffentlicht:Frankfurt/Main. Gegen das vom EU-Parlament geplante Antibiotikaverbot in der Tierhaltung regt sich Widerstand bei Tierärzten.
Der Ruf nach Einschränkungen von Antibiotika in der Tierhaltung sei wegen zunehmender Resistenzen populär, doch kaum einer kenne Details oder Zusammenhänge, warnt der Präsident des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte (bpt), Dr. Siegfried Moder. Nachgewiesenermaßen stammten nur etwa fünf Prozent der Antibiotikaresistenzen aus der Tierhaltung.
„Deshalb macht es wenig Sinn, den Antibiotikaeinsatz bei Tieren immer weiter zu reglementieren, anstatt dort genauer hinzuschauen, wo Antibiotika inflationär eingesetzt werden und Resistenzen in der Masse wirklich entstehen“, betont Moder.
Daher hat der Verband am Dienstag einen Aufruf an seine Mitgliedspraxen gestartet, um bei Tierhaltern aller Tierarten bis zum 8. September Unterschriften gegen das geplante Verbot zu sammeln. Vor der finalen Abstimmung in Brüssel Mitte September sollen die Unterschriften dann an die deutschen EU-Parlamentarier übergeben werden.
Keine Regelung der Reserveantibiotika
Einer davon ist der Grüne Martin Häusling, Bio-Landwirt aus Nordhessen. Der kritisierte am Dienstag, der bpt-Aufruf ginge „vollständig an dem vorbei, was im Umwelt- und im Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlamentes beschlossen wurde“. Tatsächlich wollten die Ausschussmehrheiten den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tiermast begrenzen, also in Ställen der Massentierhaltung. Es gehe nicht um Tiere in Einzelhaltung oder Haustiere, wie vom bpt dargestellt.
Häusling verweist auf Zahlen, nach denen weltweit etwa 66 Prozent aller Antibiotika für landwirtschaftliche Nutztiere in großen Mastanlagen verwendet würden. Um Menschen auch in Zukunft in Notfällen retten zu können, bräuchte es daher dringend eine strenge Reglementierung der Reserveantibiotika. Diese müssten der Humanmedizin vorbehalten bleiben.
Die neue Verordnung soll im Januar 2022 in Kraft treten. Zuvor müssen EU-Kommission, Mitgliedsstaaten und EU-Parlament jedoch festlegen, welche Antibiotika künftig für den Menschen vorbehalten und damit für die Tiermedizin verboten werden sollen. (bar)