TIPP DES TAGES

Drei-Jahres-Frist erst ab Rechnungsstellung

Veröffentlicht:

Patienten müssen innerhalb von drei Jahren ihre Rechnung für Privat- sowie Selbstzahlerleistungen begleichen. Wichtig ist, dass die Frist erst mit dem Datum der Rechnungsstellung beginnt und nicht mit dem Beginn oder dem Ende der ärztlichen Behandlung. Das hat das Landgericht Krefeld entschieden.

 Wichtig für Ärzte ist, rechtzeitig Mahnungen zu schicken, um Säumer auf die Zahlungspflicht hinzuweisen. Als letzter Ausweg steht die Pfändung an, die sich indes unter Umständen nur lohnen kann, wenn der Schuldner nicht in Privatinsolvenz gegangen ist. Bequemer kann es sein, die Rechnungsstellung privaten Abrechnungsdienstleistern zu überlassen.

Az.: 3 S 23/07

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gegen Verschwendung

Warum ein Kardiologe Kunstwerke aus Müll macht

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gegen Verschwendung

Warum ein Kardiologe Kunstwerke aus Müll macht

Elektronische Patientenakte

Harte Sanktionen bei ePA-Nichtnutzung zunächst ausgesetzt

Lesetipps
stiliserte, bunte Symbole für Patientenakten

© savittree / stock.adobe.com

Update

FAQ zur „ePA für alle“

Die elektronische Patientenakte kommt: Das sollten Sie jetzt wissen