Frau oder Mann? Jetzt gibt es klare Regeln für die Tartanbahn

Der Leichtathletik-Weltverband hat aus Erfahrungen gelernt und eine Regelung für Sportlerinnen mit männlicher Hormon-Überproduktion beschlossen.

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Wegen ihrer männlichen Erscheinung musste sich Caster Semenya einem Geschlechtstest unterziehen.

Wegen ihrer männlichen Erscheinung musste sich Caster Semenya einem Geschlechtstest unterziehen.

© dpa

MONTE CARLO (dpa). Der Leichtathletik-Weltverband IAAF führt als Konsequenz aus dem Fall Caster Semenya als erster internationaler Sportverband eine Regel für Athletinnen mit einer Überproduktion männlicher Hormone ein. Wie die IAAF mitteilte, wird die Regel für den sogenannten Hyperandrogenismus vom 1. Mai an für alle internationalen Wettkämpfe gültig sein.

Danach dürfen Athletinnen, bei denen eine männliche HormonÜberproduktion festgestellt wird und bei denen das Androgen-Level unter dem eines Mannes liegt, in Frauen-Wettbewerben starten. Sollte das Androgen-Niveau dem eines Mannes entsprechen, kann eine Athletin auch bei den Frauen starten, wenn sie nachweisbar keinen Vorteil hat.

Die IAAF folgt damit auch dem Internationalen Olympischen Komitee. Das IOC hatte vor einer Woche angekündigt, dass bei den Olympischen Spielen 2012 in London neue Bestimmungen für Starterinnen mit einer männlichen Hormon-Überproduktion in Kraft treten. 2000 hatte das IOC den medizinisch nicht mehr haltbaren Geschlechtstest abgeschafft.

Ein Kreis von internationalen Medizin-Experten, der von der IAAF benannt worden ist, wird im Einzelfall über eine Startberechtigung von Frauen mit Hyperandrogenismus entscheiden. Strikte Vertraulichkeit soll bei der medizinischen Untersuchung garantiert sein. Eine Athletin, die eine solche Untersuchung versäumt oder verweigert, ist nicht für Frauen-Wettkämpfe startberechtigt.

Die IAAF war durch das Verhalten in der Affäre um 800-Meter-Weltmeisterin Semenya in die Kritik geraten. Unmittelbar vor der WM in Berlin wurde am 19. August 2009 bekannt, dass der Weltverband einen Geschlechtstest für die Südafrikanerin angeordnet hatte. Wegen ihrer männlichen Erscheinung waren Zweifel am Geschlecht aufgetreten. Die damals 18-Jährige gewann den WM-Titel und durfte danach bis Juli 2010 nicht mehr starten, weil ihr Geschlecht nicht eindeutig geklärt war.

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Kommentare
Dr. Horst Grünwoldt 14.04.201113:16 Uhr

Intersexualität

Als junger Tierarzt und Doktorand habe ich in einem großen Schlachthof während der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung ungefähr bei jedem 1.000-ten Hausschwein Zwittrigkeit (Hermaphrodismus) festgestellt. Diese zeigte sich i.d.R. durch die Ausprägung eines äußeren weiblichen Genitale und nach Eröffnung des Bauchraums durch das Vorhandensein von jeweils einem (verkleinerten) Hoden und auch eines Ovars an je einem verkümmerten Uterushorn. Wegen des bei der sog. Koch- und Bratprobe entstehenden (unangenehmen) Ebergeruchs (durch den erhöhten Testosteronspiegel) mußten diese Schlachtkörper untauglich zum menschlichen Genuß beurteilt und außer Verkehr gezogen werden. (Dies ist auch der Grund, warum männliche Schweine schon als Ferkel kastriert werden oder dies spätestens sechs Wochen vor der Schlachtung erfolgen muß.) ---
Einleuchtend dürfte sein, daß menschliche Hermaphroditen aufgrund ihrer androgynen(testosteronbestimmten) körperlichen Vorteils-Merkmale ihre Lebenschance gerade auch heute im Berufs-Frauensport suchen werden! Man denke nur an die Fälle von einigen osteuropäischen Medaillien-"Sportlerinnen" der 60er Jahre zurück. Die IAAF hat uns bis heute leider nicht darüber aufgeklärt, welche (hormonell-gonadale oder zell-chromonosale) Geschlechtsbestimmung die Untersuchung von Caster Semenya ergeben hat. Dr. Horst Grünwoldt aus Rostock

Dr. Horst Grünwoldt 13.04.201115:02 Uhr

Klare Regeln des IAAF?

Die individuelle Bestimmung der variablen Androgen-Spiegel im Athleten-Blutserum bietet natürlich wieder ein riesiges Untersuchungs- und Geschäftsfeld für die WADA/NADA-Laborbetriebe! Wäre es da nicht einfacher und auch billiger, eine chromosomale Geschlechts-Differenzierung nach der XX- und XY- Zell-Determinierung für den zweifelhaften Einzelfall (wie bei der Läuferin Caster Semenya) durchzuführen? Wenn man auf diese Weise schon auf die unwürdigen/unzumutbaren physischen (gynäkologischen/andrologischen) Untersuchungen verzichten kann, bleibt gegenüber der IAAF aber die bisher unbeantwortete Frage bestehen: Welche Starterlaubnis bekommt der seltene Fall (1 : 10.000/100.000) des intersexuellen Hermaphroditen? Hat er/sie die freie Wahl oder darf der/die zwitterhafte Athlet(in) gar nicht am Wettkampf teilnehmen? Dr. Horst Grünwoldt aus Rostock

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