Kommentar – Wachkoma-Patienten

Gezerre um Abschied

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Wann darf Vincent Lambert sterben? Das Schicksal eines Wachkomapatienten in der Uniklinik in Reims spaltet nicht nur eine Familie, sondern weite Teile Frankreichs. Die Ärzte, die ein Ende der künstlichen Ernährung befürworten, müssen sich von Lamberts Mutter als „Monster“ und „Nazis“ beschimpfen lassen.

Dagegen wertet ein Neffe einen aktuellen Gerichtserfolg der Eltern als „Sadismus pur“. Doch nicht nur aufgewühlte Emotionen sind Grund für das jahrelange Gezerre. Hintergrund ist wohl auch das französische Recht.

Danach ist es Aufgabe der Ärzte, über die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen zu entscheiden. Nach Maßgabe der Gerichte sollen sie dabei auch den mutmaßlichen Willen des Patienten berücksichtigen. Doch das Schicksal Lamberts zeigt: Das reicht offenbar nicht aus. So erweist es sich als gute Entscheidung, dass der deutsche Gesetzgeber den Patientenwillen ganz oben an die Spitze der Entscheidungspyramide gestellt hat.

Lambert hätte nach Überzeugung seiner Ehefrau und auch französischer Gerichte sein bewusstloses Leben nicht gewollt. „Ihn gehen zu sehen bedeutet, ihn als Menschen zu sehen, der befreit ist“, sagte Ehefrau Rachel Lambert am Montag laut „Baseler Zeitung“. Auf diesen Tag wartet sie seit über zehn Jahren.

Lesen Sie dazu auch: Gerichtsanordnung: Wachkoma-Patient wird doch weiter behandelt

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