Kommentar – Wachkoma-Patienten

Gezerre um Abschied

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Wann darf Vincent Lambert sterben? Das Schicksal eines Wachkomapatienten in der Uniklinik in Reims spaltet nicht nur eine Familie, sondern weite Teile Frankreichs. Die Ärzte, die ein Ende der künstlichen Ernährung befürworten, müssen sich von Lamberts Mutter als „Monster“ und „Nazis“ beschimpfen lassen.

Dagegen wertet ein Neffe einen aktuellen Gerichtserfolg der Eltern als „Sadismus pur“. Doch nicht nur aufgewühlte Emotionen sind Grund für das jahrelange Gezerre. Hintergrund ist wohl auch das französische Recht.

Danach ist es Aufgabe der Ärzte, über die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen zu entscheiden. Nach Maßgabe der Gerichte sollen sie dabei auch den mutmaßlichen Willen des Patienten berücksichtigen. Doch das Schicksal Lamberts zeigt: Das reicht offenbar nicht aus. So erweist es sich als gute Entscheidung, dass der deutsche Gesetzgeber den Patientenwillen ganz oben an die Spitze der Entscheidungspyramide gestellt hat.

Lambert hätte nach Überzeugung seiner Ehefrau und auch französischer Gerichte sein bewusstloses Leben nicht gewollt. „Ihn gehen zu sehen bedeutet, ihn als Menschen zu sehen, der befreit ist“, sagte Ehefrau Rachel Lambert am Montag laut „Baseler Zeitung“. Auf diesen Tag wartet sie seit über zehn Jahren.

Lesen Sie dazu auch: Gerichtsanordnung: Wachkoma-Patient wird doch weiter behandelt

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Frühe Hilfen

Babylotsen: Im Nordosten langfristig gesichert

Finanzielle Lage der GKV

Zusatzbeiträge 2025: Hiobsbotschaften im Tagesrhythmus

Landesförderung von 610.000 Euro

Zwei neue Hospize für Schleswig-Holstein

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Finanzielle Lage der GKV

Zusatzbeiträge 2025: Hiobsbotschaften im Tagesrhythmus

Lesetipps
Die Forschenden nahmen die langfristigen Auswirkungen der essenziellen Metalle Kobalt, Kupfer, Mangan und Zink, sowie der nicht-essenziellen Metalle Arsen, Cadmium, Blei, Wolfram und Uran auf die kognitiven Funktionen in den Blick.

© Naeblys / Getty Images / iStock

Umweltbelastung

Metalle im Urin sind mit kognitivem Abbau assoziiert