Medizinische Zwangsbehandlungen dürfen nicht ausschließlich an einen stationären Klinikaufenthalt gekoppelt sein. Dies bedeutet Mehraufwand und -kosten, die uns die Sache aber wert sein sollte.
Spritzen setzen, Blut abnehmen, Medikamente verabreichen – gegen den Willen der Betroffenen. Das geht bisher ausschließlich im Krankenhaus. Das muss sich ändern, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Mit Hausbesuchen bei krankgeschriebenen Mitarbeitern im Werk Grünheide macht der Autobauer Tesla derzeit Schlagzeilen. Rechtswidrig dürfte dies nicht oder jedenfalls nicht immer sein, wie ein Bundesarbeitsgericht-Urteil vermuten lässt.
Die festgestellte Schwere der Demenz kann entscheidend für die Wirksamkeit von Testamenten und anderen Dokumenten sein und muss daher im Arztbrief notiert sein, so ein Landgerichtsurteil.
Wenn ein Arzt die Existenz pathogener Bakterien und Viren leugnet und Impfungen jegliche Schutzwirkung abspricht, kann er mit einer Disziplinarstrafe belegt werden. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hervor.
Nach den per Schiedsbeschluss formulierten Vorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung gilt die Differenzkostenerstattung nur bei Regress wegen Unwirtschaftlichkeit. Dabei soll es bleiben, so das Bundessozialgericht.
Das Poolarzt-Urteil des Bundessozialgerichts nimmt ein Landessozialgericht als Richtschnur für das Urteil im Falle eines Anästhesisten, der im Nebenjob in einem Krankenhaus als Notarzt tätig war.
Ein Widerspruch gegen einen Regressbescheid hat aufschiebende Wirkung. Anderes gilt nur, wenn zu dem Bescheid auch der Sofortvollzug angeordnet wurde, stellt ein Landessozialgericht klar.
Kommen Patienten während ihrer Arbeitszeit in die Praxis, erhalten sie für diese Zeit meist keinen Lohn. Die Situation ist rechtlich verworren, eine Bescheinigung durch die Praxis kann Patienten oft helfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat auch 2024 wieder Fälle aus dem Gesundheitswesen zu beackern – wenn auch nur wenige. Ein Überblick über die Agenda der Karlsruher Richter.
Die Rente aus juristischer Sicht war einer der Schwerpunkte des scheidenden BSG-Präsidenten Rainer Schlegel. Aber auch zu Honorarärzten und Krankenhäusern fällte er wegweisende Urteile. Nun geht er in den Ruhestand.
Für die Abrechnung von EBM-Ziffern im Zusammenhang mit DMP sollten Ärzte sichergehen, dass die jeweiligen Patienten in das Programm eingeschrieben sind. Andernfalls droht eine sachlich-rechnerische Richtigstellung, urteilt ein Landessozialgericht.
Eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) kann bei Rettungssanitätern als Berufskrankheit anerkannt werden, hat das Bundessozialgericht entschieden. Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.
Wenn der Honorarverteilungsmaßstab der KV dies verlangt, müssen Sammelabrechnungen eines MVZ von der ärztlichen Leitung unterschrieben sein. Nur dann können sie vergütet werden.
Das Gericht hat den Zugang Sterbewilliger zu Natrium-Pentobarbital erschwert. Was bleibt vom „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ übrig? Der Bundestag sollte das Thema erneut angehen.
Wenn ein Praxisnachfolger einen Großteil der Beschäftigten Übernehmen will, darf er nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs davon wohl keine einzelnen Ausnahmen machen.
Laut BSG wahrt ein Versicherter seinen Anspruch auf Krankengeld, wenn er am ersten Tag nach einer zuvor festgestellten Arbeitsunfähigkeit die Praxis des Arztes aufsucht, um die eAU zu verlängern.
In oberster Instanz entschied nun auch das Bundesverwaltungsgericht, dass der Begriff der Blutspende im Transfusionsgesetz auch die Eigenblutspende umfasst.
Nadelepilation bei trans Frauen als Kassenleistung
Neue Versorgungsbelange finden oft nur in Trippelschritten Einzug in den EBM. So haben trans Frauen zwar Anspruch auf Entfernung ihrer Barthaare durch Nadelepilation. Nur leider fehlt eine auskömmliche Ziffer dafür. Im Gerichtssaal wird die Komplexität klar.
Das Landessozialgericht Potsdam urteilt, dass die Verantwortung für die rechtzeitige Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit 2021 allein bei den Ärzten liegt.
Für den in seiner Praxis angestellten Arzt eines frisch niedergelassenen alten Radiologen verpflichtete das BSG die KV, ihm ein Individualbudget in Höhe des Fachgruppendurchschnitts zuzuweisen.