TIPP DES TAGES

Hoher GOÄ-Faktor nur mit Zustimmung

Veröffentlicht:

Wichtig für die Abrechnung von Leistungen bei IGeL- und Privatpatienten: Der Steigerungsfaktor der GOÄ-Ziffern darf nicht niedriger als 1 sein. Nach oben gibt es indes im Prinzip keine Deckelung.

So ist es sogar möglich, sich eine Leistung mit dem Steigerungsfaktor 10 vergüten zu lassen, falls nur ein solches Honorar der Leistung angemessen wäre.

Wichtig ist jedoch, bei einem Steigerungsfaktor oberhalb des 3,5-fachen Satzes eine schriftliche Honorarvereinbarung abzuschließen, in der der Patient diesem Faktor zustimmt.

In dieser Abdingungserklärung erkennt der Patient mit seiner Unterschrift den erhöhten Satz an und verpflichtet sich zur Rechnungsbegleichung.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gegen Verschwendung

Warum ein Kardiologe Kunstwerke aus Müll macht

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gegen Verschwendung

Warum ein Kardiologe Kunstwerke aus Müll macht

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung