Lauterbachs Pläne

Im Herbst soll Schluss sein mit kostenlosen Corona-Schnelltests für alle

Kostenlose Corona-Schnelltests sollen ab Herbst nur noch bestimmten Personengruppen ermöglicht werden, geht aus der neuen Strategie des Gesundheitsministeriums hervor.

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Einschränkungen bei Corona-Tests plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach.

Einschränkungen bei Corona-Tests plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach.

© Frank Hoermann / SVEN SIMON / pictur alliance

Berlin. Die Corona-Teststrategie soll grundlegend angepasst werden. Kostenfreie Bürgertests auf SARS-CoV-2 sollen ab Herbst nur noch Personen mit Krankheitssymptomen sowie ausgewählten Personengruppen wie Beschäftigen in Altenheimen und Kliniken oder Schwangeren und Kleinkindern zugänglich sein.

Trotz der Limitierungen ist vorgesehen, eine gut erreichbare Test-Infrastruktur, auch in Apotheken, aufrechtzuerhalten. Zugleich sollen Preise für Antigen-Schnelltests und PCR-Tests abgesenkt werden; die Gesamtkosten dafür könnten so um etwa die Hälfte niedriger ausfallen.

Neue Testverordnung „in Kürze“

Das geht aus der „Corona-Herbststrategie“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor. Die aktuelle Teststrategie des Bundes sieht noch Gratis-Tests bis Ende Juni vor. Das BMG kündigte an, die Verordnung in Kürze novellieren zu wollen.

Auf der Gesundheitsministerkonferenz, die am Mittwoch und Donnerstag stattfand, wurde noch kein fertiges Konzept vorgelegt. Ein entsprechendes Paket müsse mit Finanzminister Christian Lindner (FDP) finalisiert werden, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Er verwies auch auf eine Vorgabe des Bundestags-Haushaltsausschusses, dass sich die Länder an der bisher nur vom Bund getragenen Finanzierung der Tests beteiligen sollen. Die Vorsitzende der Länder-Ressortchefs, Petra Grimm-Benne (SPD) aus Sachsen-Anhalt, sagte, dass die Länder hierfür keinen Spielraum sähen.

Das Ministerium geht in seinem Strategiepapier mit Blick auf den Infektionsverlauf im Herbst von einem „mittelschweren Szenario“ aus: Die durch SARS-CoV-2 hervorgerufene Krankheitslast bleibt demnach ähnlich hoch wie bei den Omikron-Varianten BA.4, BA.5 und BA.2.12.1. Über die kältere Jahreszeit kommt es daher voraussichtlich zum gehäuften Auftreten von Infektionen und Arbeitsausfällen.

Verschärfte Regeln könnten wieder nötig werden

Trotz der moderaten COVID-19-Belastung der Intensivmedizin könnten die Arbeitsausfälle erneut flächendeckende Maßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsregeln in Innenräumen, aber auch Vorgaben zur Kontaktreduktion nach regionaler Lage nötig machen. Würden keine weiteren Maßnahmen ergriffen, sei im Herbst und Winter von rund 1500 Corona-Toten pro Woche auszugehen.

Zentrale Herausforderung bleibe, die verfügbaren intensivmedizinischen Kapazitäten nicht zu überlasten und die kritische Infrastruktur personell aufrechtzuerhalten. Für den Herbst brauche es daher außer der neuen Teststrategie weitere Vorbereitungen.

Dazu gehört laut BMG auch die Beschaffung ausreichend vieler angepasster COVID-Impfstoffe der Hersteller Moderna und BioNTech. Zudem ist ab September eine Kampagne für die Herbstimpfung angepeilt. Ziel müsse sein, die Impflücke in der Bevölkerung zu schließen und die vierte Impfung zu bewerben. Letzteres gelte insbesondere für ältere Menschen.

Wir werden die Maßnahmen, die wir aus Ländersicht im Herbst unbedingt brauchen, am 1. Juli in einer Sonder-GMK vorstellen.

Petra Grimm-Benne (SPD), Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) 2022

Außerdem soll die Behandlung von COVID-Patienten „optimiert“ werden. Gegenwärtig würden Medikamente wie Paxlovid zu spät oder zu selten eingesetzt, heißt es im BMG-Papier. Der Corona- Expertenrat soll daher ein entsprechendes Behandlungskonzept entwickeln.

Verhindert werden soll auch, dass es in Altenheimen erneut zu schweren Infektionsausbrüchen kommt. Um Bewohner zu schützen, sei daher für den Herbst „ein umfassendes Versorgungs- und Hygienekonzept“ zu erstellen. Jede Pflegeeinrichtung soll dafür – analog zur Regelung in Krankenhäusern – einen gesetzlich vorgeschriebenen Hygienebeauftragten einstellen sowie für die frühe Arzneimittelbehandlung infizierter Pflegebedürftiger eine Pflegefachkraft benennen. Übergeordnetes Ziel sei es, die Einrichtungen für Besucher offenzuhalten.

Tag-gleiche Daten aus den Kliniken

Geplant ist auch, Krankenhäuser zu verpflichten, ihre für das Pandemiemanagement notwendigen Daten über das System DEMIS taggleich zu melden. Angegeben werden sollen dann Daten zur ITS-Kapazität, zur Zahl der Corona-Erkrankten auf Normal- und ITS-Stationen sowie Zahlen der betreibbaren Betten auf Normal- und ITS-Stationen.

DEMIS soll an Landesgesundheitsämter und das Robert Koch-Institut angeschlossen sein. Mit Blick auf Kitas und Schulen heißt es im BMG-Papier, die Einrichtungen müssten auch bei steigenden Inzidenzen offenbleiben. Die Gesundheits- und Kultusminister der Länder sowie des Bundes sollten dazu Empfehlungen erarbeiten. Zudem seien Kinder und Jugendliche im Rahmen der Impfkampagne besonders zu adressieren (hom/af/dpa)
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