Kampf gegen Doping soll zentralisiert werden

Die künftige grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg will eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft einrichten, die sich mit Doping- Verstößen beschäftigt.

Von Pete Smith Veröffentlicht:
Fällt bei der Doping-Kontrolle die A-Probe positiv aus, kann die B-Probe geöffnet werden.

Fällt bei der Doping-Kontrolle die A-Probe positiv aus, kann die B-Probe geöffnet werden.

© INSADCO/ imago-sportfotodienst

FRANKFURT/MAIN. Sportfunktionäre und Dopingexperten begrüßen die von der designierten grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg geplante Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft gegen Doping. Damit, so Thomas Bach, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), werde der Anti-Doping-Kampf in Deutschland vorangebracht.

In dem zwischen den Grünen und der SPD ausgehandelten Koalitionsvertrag, über den die Parteien am 7. Mai abstimmen wollen, heißt es wörtlich: "Doping gefährdet die Integrität des Sports. Wettbewerbsverzerrenden und gefährlichen Praktiken im Spitzen- und Breitensport sowie den Doping-Netzwerken werden wir mit der Errichtung einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft entgegenwirken."

Damit will die künftige Landesregierung dem Vorbild Bayerns folgen, dem einzigen Bundesland, das bislang über eine derartige Einrichtung verfügt.

"Wir brauchen Staatsanwälte, die sich des Themas annehmen und die Möglichkeiten des verschärften Arzneimittelgesetzes konsequent nutzen", schrieb DOSB-Präsident Bach in einer ersten Stellungnahme.

Auch der renommierte Dopingexperte Professor Gerhard Treutlein, emeritierter Ordinarius an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, lobte den Plan der Landesregierung. "Ich finde die Idee ausgesprochen gut", sagte Treutlein der "Badischen Zeitung".

Allerdings reiche es nicht aus, eine Gruppe von Fahndern mit einem Spezialauftrag zu versehen, so Treutlein, der sich für ein Anti-Doping-Gesetz in Deutschland ausspricht. "In Österreich, Italien und Frankreich gibt es bereits entsprechende Grundlagen, da können auch die Fahnder mehr erreichen."

Laut Paragraph 6a, Absatz 1, des deutschen Arzneimittelgesetzes ist es "verboten, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden".

Nicht erlaubt ist darüber hinaus, "Arzneimittel oder Wirkstoffe, die im Anhang zu diesem Gesetz genannte Stoffe sind oder enthalten, in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport zu besitzen, sofern das Doping bei Menschen erfolgen soll" (Absatz 2a).

Dagegen ist die Einnahme von Dopingmitteln in Deutschland grundsätzlich kein Straftatbestand. In der Vergangenheit wurden diese Bestimmungen von Experten als nicht ausreichend kritisiert. So forderte etwa die bayrische Justizministerin Dr. Beate Merk, auch den Besitz kleiner Mengen von Dopingsubstanzen unter Strafe zu stellen. "Es muss strafbar sein, sich Dopingmittel jeglicher Art zu verschaffen und sie zu besitzen", so Merk, die seit Jahren für ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz in Deutschland streitet.

Ein solches Gesetz fordern auch Politiker wie Peter Danckert (SPD) und Winfried Hermann (Grüne). Der DOSB hingegen lehnt ein Anti-Doping-Gesetz ab.

Lesen Sie dazu auch: Bei Dopingprävention ist der Hausarzt gefragt

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