Fundsache
Kein Zuschlag für stillende Mütter
Ob Brust oder Fläschchen - ein hungriges Baby kostet. Kinder in Hartz-IV-Familien erhalten daher Sozialgeld. Und das muss auch für die stillende Mutter reichen, wie jetzt das Sozialgericht Wiesbaden entschied.
Um gut 500 Kilokalorien erhöhe sich ihr Energiebedarf, hatten zwei Mütter vorgerechnet. Hierfür müssten sie zusätzliches Essen kaufen. Auch während der Schwangerschaft hätten sie ja einen "Mehrbedarf" bewilligt bekommen, obwohl der zusätzliche Energieverbrauch hier nur halb so hoch sei.
Doch der Energieverbrauch der Menschen ist ohnehin sehr verschieden und der Mehrbedarf für Schwangere vorrangig für die Kleidung gedacht, konterte das Sozialgericht (Az.: S 16 AS 230/11).
Für stillende Mütter gebe das Gesetz nichts her. Denn die Ausgaben für zusätzliche Lebensmittel für die Mutter spare diese beim an der Brust trinkenden Kind wieder ein. (mwo)