Rekordfund von Crystal-Grundstoff

Pharmahändler vor Gericht

Seit Dienstag muss sich ein Leipziger Pharmahändler vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, mehr als vier Tonnen des Grundstoffs für die Droge Crystal Meth bestellt und nach Tschechien weitergeleitet zu haben.

Veröffentlicht:

LEIPZIG. Ein Leipziger Pharmahändler steht von Dienstag an wegen des Rekordfundes eines Grundstoffes für die Droge Crystal vor Gericht.

Der Mann soll nach Angaben des Landgerichts Leipzig insgesamt 4,1 Tonnen Chlorephedrin bestellt und nach Tschechien weitergegeben haben.

Dort soll die Chemikalie in Drogenküchen zu Crystal weiterverarbeitet worden sein.

Deutsche und tschechische Drogenfahnder hatten im vorigen November in Leipzig und Prag eine Reihe Verdächtiger festgenommen.

2,9 Tonnen Grundstoff beschlagnahmt

2,9 Tonnen Chlorephedrin wurden beschlagnahmt. Noch nie sei in Deutschland so eine große Menge sichergestellt worden, hieß es damals.

Aus der Chemikalie hätten laut Bundeskriminalamt 2,3 Tonnen Crystal im Straßenverkaufswert von 184 Millionen Euro hergestellt werden können.

Das Landgericht Leipzig muss nun klären, was der 33 Jahre alte Pharmahändler tatsächlich von den Drogenküchen wusste.

Die Anklage wurde im Vorfeld stark eingedampft: Statt 13 ließ die Strafkammer nur einen einzigen Beihilfe-Fall überhaupt zur Hauptverhandlung zu.

Den Richtern fehlte es an Beweisen, dass aus dem Chlorephedrin in Tschechien tatsächlich Crystal gemacht wurde. Der bloße Handel mit der Chemikalie ist nämlich nicht strafbar. (dpa)

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Kommentare
Dr. Claus Kühnert 24.06.201500:26 Uhr

Prozess gegen Pharmahändler in Leipzig


- Ihre Notiz ist ja nicht neu. Inzwischen mahlen offensichtlich schon die Mühlen des Gerichts; - leider oft nur langsam aber nicht gerecht!
Ich möchte auf meine Erfahrungen mit Prozessen wegen schwerster Schädigungen infolge grober Behandlungsfehler verweisen.(Ich weis, ein sehr heikles Thema.)
Mir gefällt in Ihrem Kurzbeitrag besonders die Formulierung:"Die Anklage wurde im Vorfeld stark eingedampft: ". Das tifft den Kern der Probleme annähernd, da leider viele Richter von der substantiellen Fachproblematik "keine Ahnung haben", aber urteilen und "richten". Wo soll es denn auch her kommen, wenn Richter keine gesetzliche Fortbildungspflicht für Fachbereiche (z.B. Medizin, Pharmazie etc.) zu erfüllen haben. Das scheidert doch bereits im Vorfeld der sog. "Fachanwälte für... ", die bis 2012 geradezu lächerliche 10 FORTBILDUNGS - STUNDEN/ Jahr, ab 2013 nun schon 15 Stunden pro Jahr bei der Anwaltskammer Sachsen/Dresden vorlegen sollten und dort kontrolliert (?) werden.
Ansonsten bedarf es für einen Verdachtsprozess auf Drogenherstellung und -handel auch eines Richters mit Stehvermögen und Rückgrad (ggf. Schutz!).
Na dann - gutes Gelingen.
MfG dokuet





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