Kita-Kinder

Stadt haftet für Schäden am Auto

Das Oberlandesgericht Koblenz billigt einem Autobesitzer Schadenersatz zu, nachdem Kita-KInder unbeaufsichtigt Steine vom Freigelände auf sein Auto warfen und dies so erheblich beschädigten.

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War ein großer Stein: Wenn Kinder eines städtischen Horts den Schaden angerichtet haben, muss die Stadt zahlen.

War ein großer Stein: Wenn Kinder eines städtischen Horts den Schaden angerichtet haben, muss die Stadt zahlen.

© Horst Hellwig / panthermedia

KOBLENZ (maw). Wird ein Fahrzeug vom Freigelände einer Kita aus mit Steinen beworfen und dabei beschädigt, hat die Stadtverwaltung als Betreiberin der Kinderbetreuungseinrichtung für den Schaden aufzukommen.

Zumindest dann, wenn die Erzieherinnen in diesem Fall ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Darauf weist die Deutsche Anwaltshotline (DAH) mit Blick auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hin.

Im konkreten Fall hatte der Inhaber einer Bitburger Firma sein Auto laut DAH am Rande des Außenbereichs einer dortigen Kindertagesstätte ordnungsgemäß abgestellt.

Drei Kinder einer auf dem Freigelände spielenden Gruppe nutzten offenbar die Unaufmerksamkeit der sie beaufsichtigenden Erzieherin und bewarfen das Fahrzeug am Zaun mit großen Kieselsteinen.

Einem Zeugen zufolge seien die Geschosse "wie bei einem Maschinengewehr" auf das Auto niedergeprasselt. Jedenfalls habe es nach der Attacke insgesamt 21 zum Teil erhebliche Dellen aufgewiesen.

Die Kosten für ihre Beseitigung wollte der Geschäftsmann nun von der Stadt Bitburg ersetzt haben, so die DAH.

Und das zu Recht, wie das Oberlandesgericht entschied. Offenbar seien die Kinder bei ihrer Untat längere Zeit ohne Aufsicht gewesen. Gerade weil die Erzieherin davon nichts mitbekommen haben will, liege eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor, wofür die Stadt als Träger der Einrichtung aufzukommen hat.

Die Richter waren hier laut DAH der Auffassung, grundsätzlich müsse die Kommune beweisen, dass die Erzieherinnen ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben.

Az.: 1 U 1086/11

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