Parallelen zu Kükenurteil?

Streit um „Überschuss-Versuchstiere“

Für Tierversuche gezüchtete, aber nicht verwendete Tiere werden häufig getötet. Die Organisation „Ärzte gegen Tierversuche“ und andere Tierschutzverbände gehen dagegen vor.

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Im Jahr 2021 wurden nach Angaben des Bundesamtes für Risikobewertung 2,5 Millionen Tiere zu Forschungszwecken genutzt - und genauso viele überzählige getötete Tiere erfasst.

Im Jahr 2021 wurden nach Angaben des Bundesamtes für Risikobewertung 2,5 Millionen Tiere zu Forschungszwecken genutzt - und genauso viele überzählige getötete Tiere erfasst.

© picture alliance / Hans Klaus Techt / APA / picturedesk.com

Köln/Stuttgart. Das Aus für die Tötung männlicher Küken lässt Gegner von Tierversuchen auch für andere Bereiche hoffen. Sie sehen sich durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2019, das Vergasen männlicher Küken zu verbieten, in ihrem Kampf gegen die Tötung sogenannter Überschussversuchstiere bestätigt.

„Das sind Tiere, die nicht die gewünschte gentechnische Veränderung aufweisen oder das falsche Alter oder Geschlecht haben und deshalb sterben müssen“, erklärt Dr. Gaby Neumann von den Ärzten gegen Tierversuche (ÄgT). „Seit Jahren wurde diese Praxis stillschweigend hingenommen - das Kükenurteil hat dem Thema Auftrieb gegeben.“

Aus Sicht der baden-württembergischen Landestierschutzbeauftragten Julia Stubenbord setzt das Kükenurteil die Wissenschaft unter Druck. „Jetzt kann man nicht mehr auf Teufel komm raus züchten.“ Eine besseres Management sei überfällig. Zu hinterfragen sei zudem unter anderem, ob bestimmte tierversuchsbasierte Krankheitsmodelle überhaupt noch zeitgemäß seien.

2,5 Millionen Tiere 2021 für Forschungszwecke genutzt

Auch die jüngste Statistik des Bundesamtes für Risikobewertung sorgte für mehr Beachtung des Problems. Sie unterscheidet erstmals zwischen für wissenschaftliche Versuche verwendeten Versuchstieren und solchen, die für wissenschaftliche Zwecke gezüchtet und getötet, aber nicht in Versuchen eingesetzt wurden.

Im Jahr 2021 wurden demnach 2,5 Millionen Tiere zu Forschungszwecken genutzt - und genauso viele überzählige getötete Tiere erfasst. Im Vergleich zu 2017 ist das zumindest ein deutlicher Rückgang. Damals wurden grob geschätzt 2,8 Millionen bei Versuchen getötete Tiere registriert - und 3,9 Millionen überzählige.

Allerdings sind Tierversuchsgegner trotz des Küken-Urteils auf juristischer Ebene bei Versuchstieren bislang wenig erfolgreich. Den großen Unterschied macht aus Sicht der Initiative „Tierversuche verstehen“, dass es bei den Küken eine Alternativ-Methode gibt, mit der das Geschlecht so früh im Ei erkannt werden kann, dass die männlichen Küken nicht ausgebrütet werden müssen.

Die Mehrheit der Tierversuche in Universitäten

Roman Stilling, Referent der von Forschungsinstitutionen, Hochschulen und Fachgesellschaften getragenen Organisation, betont: „Bei den Versuchstieren gibt es diese Möglichkeit zur Früherkennung nicht, wir haben keinen Plan B.“

Etwa 56 Prozent aller Tierversuche entfielen auf Universitäten, sagt ÄgT-Vertreterin Neumann. „Da geht es vor allem um Grundlagenforschung.“ Auf die Pharmaindustrie, für die Tierversuche gesetzlich vorgeschrieben seien, entfielen nur 17 Prozent aller Experimente mit Mäusen, Ratten, Fischen und weiteren Tieren.

Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) teilte mit, die Pharma-Unternehmen gingen so sparsam wie möglich mit Versuchstieren um. Dennoch könnten sie nicht immer vermeiden, dass Mäuse oder Ratten übrig blieben, die nicht in Versuchen eingesetzt werden könnten.

Diese würden dann zum Teil als Futtertiere an Zoos und Falknereien weitergegeben. Doch ein solches Vorgehen hat Grenzen: In der EU ist die Verfütterung gentechnisch manipulierter Tiere verboten - und der Großteil der Versuchstiere fällt in diese Kategorie.

Wissenschaftler nicht pauschal kriminalisieren

Die ÄgT und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht stellten in der Vergangenheit mehrfach Strafanzeige wegen illegalen Tötens von Tieren unter anderem gegen die Universität Kiel - jeweils erfolglos. Rechte der Tierewürden der Forschungsfreiheit geopfert, sagt Neumann dazu.

Stilling von der Initiative „Tierversuche verstehen“ hingegen begrüßt die Haltung der Staatsanwaltschaften - zeige sie doch, dass man Wissenschaftler nicht pauschal kriminalisieren könne. Allerdings seien Forscher juristisch nicht aus dem Schneider.

Bislang seien die Vorwürfe vage geblieben. Wenn aber ein Forscher wegen bestimmter Praktiken persönlich angezeigt werde, sei eine Geld- oder auch Haftstrafe bis zu drei Jahren nicht ausgeschlossen.

Tierschutzbund: Eindeutige Rechtslage

In anderen EU-Ländern gebe es diesen juristischen Fallstrick nicht. „Für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Forscher ist das nicht förderlich“, betont Stilling. Ausländische Wissenschaftsorganisationen zögerten, junge Wissenschaftler nach Deutschland zu schicken, aus Angst, sie einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung auszusetzen.

Der Tierschutzbund hingegen hält die Rechtslage für eindeutig. „Die Tiere werden aus rein finanziellen Gründen getötet, also nicht aus einem „vernünftigem Grund“, erläutert Tilo Weber von der Akademie für Tierschutz des Bundes.

Nicht einzelne Wissenschaftler müssten in die juristische Pflicht genommen werden, sondern Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden wie Agrar- und Umweltministerien, Regierungspräsidien und Veterinärämter. (dpa)

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Kommentare
Dr. Horst Grünwoldt 27.06.202314:01 Uhr

Was die Tötung von vermeintlich "überzähligen" Versuchs-Wirbeltieren (kurzlebige Mäuse und Ratten), und andere Nager anbelangt, so kann man den tatsächlichen Experimental-Bedarf tatsächlich kurzfristig (wg. der hohen Vermehrungsrate und raschen Adoleszenz) planen! . . . So müssen gar keine "Überschußzahlen" bei gründlicher Versuchsplanung "auf Vorrat" produziert werden; zumal die Tierversuchs-Genehmigungen meist Wochen auf sich warten lassen.
Und wenn das doch unvermeidlich sein sollte, dann sind diese auch nützlich (im getöteten Zustand) bei den natürlichen "Beutegreifern" in Zoos und Tierparks als artgerechte Futtertiere willkommen!
Dr. med. vet. Horst Grünwoldt (Amtstierarzt i.R. /Frankfurt a.M.), Rostock

Dr. Horst Grünwoldt 27.06.202313:51 Uhr

Wenn das eigentliche menschliche (irdische) Leben, und damit die Entwicklung des (Schmerz-) Bewußtseins im Gehirn erst mit der Geburt beginnt - wie kann es schon als "humanes" mit der Verschmelzung von der Samen- mit der Eizelle (im zytogenen Stadium!) als "Menschenleben" tituliert werden? - - - Auch den menschlichen Embryo im monozytären Stadium, bei der mangelnden Bewußtseins- Entwicklung (!), als (bewußt!) "schmerzempfindlich" zu bezeichnen, halte ich als virtuell herbeigedacht . Vielmehr dürfte er alleine im weiteren Embryonalstadium neuronal als "reizempfindlich" deklariert werden! - - - Das macht einen nervlich-schmerzlich riesigen Unterschied, oder?
Selbst der intrauterine Fötus zeigt ja seine Antwort auf äußere Einwirkungen lediglich nach dem Prinzip von "aktio und reaktio"; z.B. nach einem Stoß oder bloßem Druck auf die Bauchdecke der Schwangeren oder des trächtigen Wirbeltiers.
Dr. med. vet. Horst Grünwoldt, Rostock

Claus F. Dieterle 25.04.202309:42 Uhr

„Seit dem 1. Januar 2022 dürfen männliche Küken in Deutschland nicht mehr aufgrund ihres Geschlechts getötet werden...".

BILD: Prof. Gindert auf dem Kongreß „Freude am Glauben“

Das hat den Grund, dass die Embryonen in diesem frühen Stadium noch kein Schmerzgefühl zeigen. Ab dem siebten Tag müssen demnach auch die männlichen Küken ausgebrütet werden.

Bis heute gibt es jedoch noch keine Methode, die eine so frühe Geschlechtsbestimmung im Ei ermöglicht… die Technische Universität München hat neue Erkenntnisse erlangt: Erst ab dem 13. Tag des Brütervorgangs kann der Embryo evtl. Schmerz empfinden“.


Es ist im Sinne des Tierschutzes, dass Tiere nicht gequält werden. Aber wie steht es mit dem Menschenschutz?

Nun dürfen menschliche Embryonen nicht mit Kükenembryonen verglichen werden, denn Menschen haben gegenüber Tieren eine unvergleichliche Würde, die zudem verfassungsmäßigen Rang hat   – siehe GG 2,2 „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“.

Das menschliche Leben beginnt nach wissenschaftlichen Feststellungen mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle. Was danach kommt, ist die Entwicklung der Fähigkeiten, die sich nach der Geburt fortsetzt.

Die rechtswidrige, aber straffreie Abtreibung ist in Deutschland möglich, wenn seit der Empfängnis nicht mehr als 22 Wochen verstrichen sind: „Nach der neuen Rechtslage ist ein Abbruch auch im 7. und 8. Monat möglich“. (Quelle: Wikipedia)

Natürlich ist auch der menschliche Embryo schmerzempfindlich. Das ist aber für die Befürworter der Abtreibung, welche die Streichung des Paragraphen 218 im Strafgesetz fordern, kein Thema.

Damit steht der menschliche Embryo bzgl. des Schmerzempfindens unter den Küken.

In welchem barbarischen Zeitalter leben wir?

https://christlichesforum.info/causa-schmerzempfinden-verbot-von-kuekenschreddern-aber-abtreibung-erlaubt/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=die-letzten-newsletter-total-beitrage-unseres-blogs_1

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