Cannabis-Legalisierung
TÜV: Cannabis am Steuer nicht auf die leichte Schulter nehmen!
Anlässlich letzter Feinarbeiten am Cannabisgesetz äußert der TÜV-Verband die Befürchtung, dass Gefährdungen durch Cannabis am Steuer „bewusst in Kauf genommen werden“.
Veröffentlicht:Berlin. Am Mittwoch (21. Februar) soll im Gesundheitsausschuss des Bundestages das Cannabisgesetzes abschließend beraten werden. Aus diesem Anlass bekräftigt nun der TÜV-Verband noch einmal seine Bedenken hinsichtlich der mit dem Gesetz auch vorgesehenen Anpassung der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Wie der Verband zu Wochenbeginn erklärt, sei die geplante Angleichung der Regularien zur Teilnahme am Straßenverkehr für Cannabiskonsumenten an diejenigen für Alkoholkonsumenten nicht sachgerecht: „Fest steht, dass die Alkoholregelung nicht auf Cannabis übertragbar ist.“
Insbesondere stört sich der TÜV daran, dass künftig eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zur Beurteilung der Fahreignung auch bei Cannabiskonsumenten erst angeordnet werden soll, wenn sie wiederholt im Straßenverkehr auffällig wurden. Das erwecke den Eindruck, heißt es weiter, „dass Gefährdungen durch Cannabis am Steuer bewusst in Kauf genommen werden“.
Auch Promillewert zur MPU senken
„Rauschfahrten gehören zu den gefährlichsten Vergehen im Straßenverkehr. Daher lehnen wir den Vorschlag, eine Überprüfung der Fahreignung erst nach wiederholten polizeilich festgestellten Cannabisfahrten anzuordnen, ausdrücklich ab. Es darf keinen ‚Freischuss‘ für Verkehrsgefährder geben!“, wird Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband zitiert. In sensiblen Bereichen „wie bei Fahranfängern und Gefahrguttransporten“, so Goebelt weiter, „sollte ohnehin ein absolutes Cannabisverbot gelten, das bisher nicht thematisiert wurde.“
Gleichzeitig spricht sich der Verband aber auch für eine Verschärfung des Alkoholpromillewerts zur Anordnung einer MPU aus. Den Wert von 1,6 auf 1,1 Promille zu senken, „würde einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten, denn ab 1,1 Promille gelten Fahrende als absolut fahruntüchtig“. Ein „Freischuss“ für Fahrten unter Volltrunkenheit sei ebenso inakzeptabel. (cw)