WADA: Eigenblut-Therapie seit 2005 verboten
BERLIN (dpa). Eigenblutbehandlungen, mit oder ohne UV-Bestrahlung, sind bereits seit 2005 laut WADA-Reglement verboten. Darauf hat der Sportmediziner Professor Jürgen Steinacker hingewiesen.
Veröffentlicht:In einem Kommentar für die ARD-Sportschau erläuterte er die entsprechenden Regeln der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA: "Seit 2005 ist die Behandlung von Blut oder Blutbestandteilen, seien sie aus eigenem oder fremden Blut hergestellt, grundsätzlich verboten."
Der umstrittene Erfurter Sportmediziner Dipl.-med. Andreas Franke hat nach eigenen Angaben das Blut zahlreicher Athleten einer UV-Behandlung unterzogen, angeblich, um damit Infekten vorzubeugen.
Die Staatsanwaltschaft sieht darin allerdings einen "Anfangsverdacht der unerlaubten Anwendung von Arzneimitteln bei anderen zu Dopingzwecken" und ermittelt wegen Franke.
Weitere Einschränkung seit 2011
Die unzulässige Methode sei laut Steinacker in Abschnitt M1.1 der WADA-Verbotsliste (Prohibited list) aufgeführt. "Dabei gilt jede Entnahme von Blut und eine Wiedereinbringung in die menschliche Blutbahn als Doping, wenn sie rote Blutzellen enthalten", sagt der Arzt.
2011 sei dann ein weiterer Absatz M2.3 eingefügt worden, "der exakt auf die hier verwendete Methode passt", kommentiert der Experte.
"Daraus folgt, dass die Methode der Eigenblutbehandlung mit oder ohne UV-Bestrahlung (...) seit 2005 eine verbotene Methode nach M1 und seit 2011 auch nach M2.3 bedeutet."
Steinacker gehört zum WADA-Wissenschaftskomitee. Dieses Gremium steht der Expertengruppe vor, die jährlich die offiziellen WADA-Verbotslisten aktualisiert.