Deutscher Pflegerat
4000 Euro für Pflegefachkräfte? Die Realität sieht anders aus
Der Pflegerat will in der Altenpflege ein Einstiegsgehalt von 4000 Euro für Fachkräfte. Tatsächlich sind es im Vorjahr rund 2900 Euro gewesen – rund 700 Euro weniger als in der Krankenpflege.
Veröffentlicht:Berlin. Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat seine Forderung nach einem Einstiegsgehalt von 4000 Euro für Pflegefachberufe bekräftigt.
Wie weit die tatsächlichen Entgelte von dieser Forderung noch entfernt sind, weisen Statistiken der Agentur für Arbeit auf. Im vergangenen Jahr betrug der Median des Bruttoentgelts von vollzeitbeschäftigten Beschäftigten in der Altenpflege 2912 Euro. Das entspricht im Vergleich zum 2015 einem Anstieg von 539 Euro oder 22,7 Prozent, geht aus der Antwort auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor.
Für Pflegehelfer wird für das vergangene Jahr ein monatliches Bruttoentgelt von 2241 Euro ausgewiesen, für Fachkräfte sind es 3176 Euro. Die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland sind nach wie vor beträchtlich: 2990 Euro beträgt das Medianentgelt in den alten Ländern, 2619 Euro sind es im Osten.
Krankenpflegekräfte verdienen rund 3600 Euro im Schnitt
Allerdings bleiben die Gehälter in der Altenpflege noch deutlich hinter denen in der Gesundheits-und Krankenpflege zurück. Für das vergangene Jahr wird ein Mediangehalt von 3610 Euro ausgewiesen – das entspricht einem Zuwachs von 454 Euro oder 14,4 Prozent im Vergleich zum Jahr 2015.
Der Gehaltsanstieg ist somit im genannten Zeitraum in der Altenpflege um rund acht Prozentpunkte höher ausgefallen als in der Krankenpflege. Allerdings können sich die Angehörigen beider Berufsgruppen über deutlich höhere Zuwächse freuen als in der Gesamtwirtschaft: Über alle Berufe hinweg nahmen die Gehälter zwischen 2015 und 2020 im Schnitt nur um 6,8 Prozent zu.
Noch ein Unterschied beider Berufsgruppen fällt auf: Während in der Krankenpflege nur 9,4 Prozent der Beschäftigten ein Gehalt im sogenannten unteren Entgeltbereich beziehen (rund 48.000 Beschäftigte), trifft dies in der Altenpflege auf jeden vierten Beschäftigten zu (54.000 oder 25,1 Prozent).
„Grob fahrlässige Fehleinschätzung“ der Kassen
Kritisch verhält sich der Deutsche Pflegerat zu den jüngsten Positionen des GKV-Spitzenverbands. Die Kassen hatten vergangene Woche Forderungen für eine verbesserte Pflegesituation in Kliniken vorgelegt. Dabei setzt der Spitzenverband unter anderem auf das Instrument der 2019 eingeführten Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG). Diese Vorgaben gelten aktuell für zwölf pflegeintensive Bereiche im Krankenhaus.
Als untauglich sehen die Kassen hingegen die Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 an, die gemeinsam von Pflegerat, verdi und Deutscher Krankenhausgesellschaft entwickelt worden ist. Aus Sicht des Pflegerats kommen die Kassen hier zu einer „grob fährlässigen Fehleinschätzung“. Es handele sich bei PPR 2.0 um eine „wirksame und sofort umsetzbare Interimslösung“. Die gesetzlich bedingte Personalbemessung werde hingegen frühestens 2025 zur Verfügung stehen, erinnerte der Pflegerat. (fst)